Wichtige Empfehlung des Gesundheitsamts für die Arztpraxen

Um ggf. eine Ansteckung des Praxispersonals untereinander mit dem Corona Virus und somit eine Quarantäne der gesamten (!) Praxis zu verhindern, wird zusätzlich zu den Verhaltensanweisungen des Robert Koch Instituts empfohlen: 

Praxisanweisung:
Die Mitarbeiter/-innen der Praxis sollen auch zueinander bei der alltäglichen Arbeit sowie in den Sozialräumen einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. 
 

Zur Kenntnisnahme sollten die Mitarbeiter/-innen diese Empfehlung als Handlungsanweisung gegenzeichnen.

Es ist uns natürlich klar, dass die Arbeitsvoraussetzungen der Praxis das nicht immer zulassen. Dennoch sollte dieser Zustand in möglichst vielen Bereichen angestrebt werden. Finden Sie hier mit einem Klick eine Vorlage zum Ausdruck für Ihre Praxis.