Rundschreiben der KV Hamburg vom 23. März

KV koordiniert Versorgung von „Corona-Patienten“
Mit der steigenden Zahl von positiv auf das Covid-Virus getesteten Menschen wächst das Problem, daß auch diese Menschen ärztliche Behandlungen benötigen, die sich nicht im Rahmen eines Hausbesuches erledigen lassen. Damit diese Patienten nicht ungeregelt in die Praxen gehen, will die KV Hamburg Schwerpunkt-Sprechstunden einrichten. In Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden wollen wir Praxen identifizieren, die solche Block-Sprechstunden einrichten können. Die Information über die Spezial-Sprechstunden übernimmt die Terminservicestelle (TSS). Für die Einrichtung und den Betrieb solcher Blocksprechstunden wird es eine zusätzliche Kostenerstattung durch die Krankenkassen geben. Die Einzelheiten werden derzeit verhandelt.

Vorbereitung für Unterstützung der Kliniken laufen
Die meisten Virologen gehen davon aus, daß trotz der ersten Erfolge bei der
Eindämmung der Pandemie auf die Krankenhäuser in Hamburg eine große Herausforderung bei der Versorgung von schwer erkrankten Patienten wartet. Erwartet wird neben Problemen mit der Zahl der Intensiv- und Beatmungsbetten auch ein Mangel an ausreichendem Personal. Die KV Hamburg hat den Kliniken angeboten, daß sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit ärztlichem und pflegerischem Personal aushilft. Gedacht ist, daß im Falle, daß Personalengpässe in den Kliniken auch nach Ausschöpfen anderer Quellen (beispielsweise des Personalpools der Behörde) aus dem niedergelassenen Bereich verringert werden. Die KV Hamburg erarbeitet hierzu aktuell einen Notfallplan, der Vorschläge enthält, wie regional die ambulante Versorgung auf wenige Praxen konzentriert werden könnte, damit die übrigen Ärzte und ihr Personal in den Kliniken aushelfen können. Wir werden diesen Notfallplan in den kommenden Tagen den betroffenen Ärzten zustellen. Die Beteiligung an diesem Hilfseinsatz ist freiwillig.

Spahn spannt Sicherheits-Schirm über Honorare
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen „Sicherheits-Schirm“ über die Honorare der niedergelassenen Ärzte gespannt. Mit einem „Covid-Entlastungsgesetz“ sollen Umsatzeinbußen im EGV-Bereich, die auf eine geringere Inanspruchnahme solcher Leistungen durch die Versicherten während eines Pandemiefalles zurückgehen, ausgeglichen werden können. Die Finanzierung übernehmen die Krankenkassen. Entsprechende Regelungen im MGV-Bereich („Budget“) sollen im Honorarverteilungsmaßstab getroffen werden. Wir werden eine entsprechende Regelung erarbeiten, die unsere Bestimmungen zum „Garantie-ILB“ ergänzt. Schlußendlich werden die Krankenkassen verpflichtet, der KV die Pandemie-Aufwendungen zu ersetzen. Eine entsprechende Regelung hatte die KV Hamburg mit den Krankenkassen bereits abgestimmt.


Homepage beobachten!
Die KV Hamburg bittet darum, täglich mindestens einmal auf die Homepage zu schauen, um die neuesten Informationen zu erhalten.

Quelle: https://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2009/10/72/nr-60-vom-2020-03-23.pdf