Rundschreiben der KV Hamburg vom 25. März

Schutzausrüstung – bitte RKI-Empfehlungen beachten
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Empfehlungen zur Wiederverwendung von Schutzausrüstung verabschiedet. Sie beziehen sich vor allem auf die Wiederverwendung von Schutzmasken. Die Empfehlungen sind diesem Telegramm beigefügt.

Testung nur bei klinischem Befund und therapeutischer Konsequenz
Auch nach Änderung der RKI-Empfehlungen zur „Covid-19-Verdachtsabklärung“ bleibt es bei der dringenden Bitte der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, nur Personen testen zu lassen, bei denen ein klinischer Befund auf eine mögliche Infektion besteht und das Testergebnis eine therapeutische Konsequenz erwarten lässt. Das RKI hat die Nennung von „Risikogebieten“ aufgehoben und eher allgemeine Kriterien benannt, dabei aber betont, dass die letztendliche Entscheidung beim behandelnden Arzt liegt. Angesichts der knappen Ressourcen bei Schutzausrüstung, aber auch den Labormaterialien sind „Wunschtestungen“ unverantwortlich.

Verspätete Abrechnung – Kontakt zur KV aufnehmen
Sollten Sie angesichts der aktuellen Situation Probleme haben, Ihre Abrechnung des Quartals 1/2020 fristgerecht bei der KV einzureichen, nehmen Sie bitte Kontakt zur Abteilung Abrechnung auf. Wir haben für das Quartal 1/2020 die Regelung zum Säumniszuschlag ausgesetzt. Allerdings können nach dem 30. April abgegebene Abrechnungen nicht mehr für das Quartal 1/2020 berücksichtigt werden.

Vielfältige Ausnahmeregelungen für die Abrechnung
Die Bundesebene veröffentlicht täglich neue Regelungen zur Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen und zur Qualitätssicherung, mit denen Ausnahmen und Erleichterungen geschaffen werden. Wir haben diese Regelungen auf unserer Homepage im Kasten zum „Corona-Virus“ unter dem Punkt „Abrechnung / ICD 10“ zusammengefasst.

Quelle: https://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2009/10/72/nr-61-vom-2020-03-25-1.pdf