Rundschreiben der KV Nr. 6 vom 5. März: Schnelltests, Corona-Sachstand, Grippeimpfungen 2021/2022

Corona: Ärzte sollen Teststrategie unterstützen – Termine bereitstellen!
Die Freie und Hansestadt Hamburg will bereits ab dem kommenden Montag die zwischen den Ländern und dem Bund abgesprochene Teststrategie umsetzen. Danach soll jeder Bürger einmal pro Woche das Recht auf einen Schnelltest (PoC- Antigentest) haben. In Hamburg soll dies über Testzentren, Apotheken und Arztpraxen sichergestellt werden.
Aus diesem Grund bittet die Stadt alle Ärzte zu prüfen, ob Sie entsprechende Testkapazitäten bereitstellen können. Gebucht werden sollen die Tests online über die www.116117.de. Dort werden bereits seit einigen Monaten PCR-Test-Termine angeboten, das System ist gut etabliert.
Wenn Sie Termine zur Verfügung stellen wollen, beachten Sie bitte die beigefügte Anleitung.
Ein PoC-Test wird mit 15 Euro vergütet (GOP 88310), für das Testkit gibt es eine Sachkostenerstattung bis maximal 9 Euro (GOP 88312).
Corona: Psychotherapeuten können ab Montag Termine buchen
In Hamburg niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können ab Montag, 8. März, Termine für eine Impfung gegen das SARS CoV-2-Virus buchen. Impfberechtigt sind alle Psychotherapeuten und das Praxispersonal zwischen 18 und 65 Jahren, verimpft wird der Wirkstoff von AstraZeneca.
Die Terminvereinbarung ist telefonisch über die 116117 sowie online über https://www.impfterminservice.de möglich. Zur Impfung im Impfzentrum muss eine ausgefüllte und unterschriebene oder gestempelte Arbeitsgeberbescheinigung, die Terminbestätigung (die nach der Buchung zugestellt wird) sowie der Personalausweis mitgebracht und vorgelegt werden. Als Parxisinhaber müssen Sie die beigefühte Arbeitgeberbescheinigung für dich selbst ausstellen und unterschreiben. Ohne diese Dokumente kann keine Impfung erfolgen. Eine Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung ist diesem Telegramm biegefügt.
Ob auch ältere Psychotherapeuten eine Impfbescheinigung erhalten, hängt zum einen davon ab, ob und wann die Impfverordnung die geänderte STIKO-Empfehlung umsetzt und ob und wann die Sozialbehörde in Hamburg den Kreis der impfberechtigten Personen ausweitet. Beides ist zur Zeit nicht absehbar.

Die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie hier mit einem Klick.

Corona: Bescheinigung berechtigt nicht für Impftermin!
Viele Patienten fragen aktuell nach Bescheinigungen, mit denen der Arzt bestätigt, dass sie in eine der Priorisierungs-Klassen der Impfverordnung fallen. Bitte weisen Sie den Patienten ausdrücklich darauf hin, dass die Bescheinigung weder dazu berechtigt, sich einen Impftermin zu reservieren, noch dazu, im Impfzentrum einen Impfung zu verlangen oder bei der Sozialbehörde eine Ausnahmenberechtigung zu erhalten.
Die Sozialbehörde ruft die impfberechtigten Personen jeweils auf. Patienten, die an einer Krankheit leiden, die in die Priorisierung_Klasse 2 eingestuft sind, können sich aktuell nur in Schwerpunktpraxen impfen lassen. Diese laden die impfberechtigten Patienten direkt ein. Auch dort reicht eine Bescheinigung nicht aus, um eine Impfung zu erhalten.
Corona: Der Sachstand
Die Impfkampagne in Hamburg ist – wie bundesweit- von der Verfügbarkeit der Impfdosen abhängig. Nach wie vor sind die Lieferzusagen der Pharmaindustrie nicht belastbar; dies gilt vor allem für AstraZeneca. Erst in dieser Woche umfasste eine Lieferung nur die Hälfte der zugesagten Dosen, eine zweite fiel komplett aus.
Trotzdem konnten schon einige Meilensteine erreicht werden:
Die Bewohner der Alten- und Pflegeheime sind mit der zwieten Impfung versorgt und damit recht sicher geschützt gegen einen schweren Verlauf einer Covid-Erkrankung.
Im Impfzentrum konnte die Zahl der täglichen Impfungen auf bis zu 4.000 erhöht werden. Hierzu wurde die zweite Halle -und damit drei weitere Cluster- in Bertrieb gebommen. Die STrukturen haben sich als gut belastbar erwiesen, sodass einem weiteren Hochfahren der Impfzahlen nichts im Wege stünde – wenn es denn ausreichend Impfstoff gäbe.
Verimpft werden im Impfzentrum aktuell alle zugelassenen Vakzine. Nach wie vor haben wir keinerlei ernsthafte oder systematische Impf-Zwischenfälle registriert.
Die niedergelassenen Ärzte und ihre Teams sind weitgehend mit der Erstimpfung versorgt oder haben TEmrine buchen können. Leider können Pathologen und das nichtärztliche Personal in den Laboren keine Impftermine buchen, da siie in der Impfverordnung erst in der „Prio 3“ eingestuft sind, die noch nicht aufgerufen ist. Ab kommender Woche können zudem niedergelassene Psychotherapeuten und ihr Praxispersonal einen Impftermin buchen. Damit dürfte die KV Hamburg die erste KV sein, in der nahezu alle KV-Mitglieder und die Praxisteams geimpft sind, beziehungsweise einen Impftermin haben oder erhalten können.
ebenfalls ab kommender Woche beginnt die Verimpfung in den Praxen. aufgrund des geringen Volumens der zur Verfügung stehenden Impfstoffe und der Vorgabe der Sozialbehörde, nur Patienten definierter Indikationen aus der Prio-Klasse 2 zu impfen sowie logistischer Probleme wird die Impfung zunächst in Schwerpunktpraxen der Onkologie, Pulmologie und Nephrologie stattfinden können. Sobald der Impfstoff in größerer Zahl vorhanden ist, werden auch hausärztliche Praxen in die Impfkampagne einbezogen.
Grippeimpfstoff 2021/2022
Kurzfristig hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entschieden, dass Ärzte in der neuen Grippesaison ausnahmsweise von den G-BA-Vorgaben abweichen dürfen und bei Bedarf für ihre Patienten ab 60 Jahren auch auf andere Grip- peimpfstoffe als den Hochdosisimpfstoff ausweichen können. So steht es in dem Entwurf für eine sogenannte „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“.
Die Bedingungen für den Einsatz des Hochdosisimpfstoffs Efluelda® bleiben unverändert. Der von der Stiko für Personen ab 60 Jahren empfohlene Impfstoff ist trotz des höheren Preises wirtschaftlich und es entsteht für die Praxen kein „Prüfungs- bzw. Regressrisiko“ durch BEstellung und Verwendung dieses Impfstoffs!
Im Gesundheitswesen hatte der G-BA Beschluss zur Anpassung der Schutzimp- fungsrichtlinie für einigen Aufruhr gesorgt. So wurde kritisiert, dass es mit Sanofi bislang nur einen Hersteller für die Hochdosis-Vakzine gibt und die Versorgung der Über-60-Jährigen damit nur auf einer einzigen Säule ruht. Außerdem gab es in den Praxen große Probleme bei notwendigen Änderungen der Bestellungen. So hat diese Anpassung des BMG keinen fachlichen Hintergrund, sondern versucht pragmatisch entstandene Probleme zu lösen.
Die Auswahl des Grippeimpfstoffs für den Herbst wird durch diese neue Ent- scheidung des BMG für die Ärzte nicht unbedingt einfacher. Der Hamburger Apothekerverein informiert, dass die Firma Sanofi bekannt gegeben hat, dass Efluelda® wohl erst ab Oktober ausgeliefert wird. Die Influenza Impfung soll nach den Empfehlungen des RKI im Oktober und November durchgeführt werden.
Sind Anpassungen vor diesem Hintergrund notwendig, besprechen Sie bitte al- les Weitere mit der Apotheke ihrer Wahl.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.kvhh.net Bei Fragen wenden Sie sich an die Praxisberatung (Tel. 040/22802 -571/572)
Für Fragen zu allen KV-Themen – auch zu den in diesem Telegramm genannten: Infocenter der KV Hamburg, Telefon 22802-900 Fax 22802-885, E-Mail-Adresse: infocenter@kvhh.de
Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/4/d/0/a/4d0a57545541c78c64bfcf9b39d9ba077ab5d518/Nr-6-Stand-21-03-05.pdf