Rundschreiben der KV Nr. 12: Corona

Corona: Ab 19.4. auch AstraZeneca in den Praxen

In der 16. Woche, die mit dem 18. April beginnt, wird auch AstraZeneca in die Praxen geliefert. Da entgegen der Ankündigung des Bundesgesundheitsministers die Zahl der Wirkstoffe nicht dramatisch steigen wird, kann noch immer nicht die Menge an Impfstoff bestellt und vor allem geliefert werden, die verimpft werden könnte. Gehen Sie bei der Bestellung für die 16. Woche also wie folgt vor:

  • Die Bestellung muss bis zum 14.4. um 12.00 Uhr bei Ihrem Apotheker sein.
  • Bitte bestellen Sie „generisch“, also ohne Nennung des Wirkstoffes.
  • Die Höhe der Bestellung ist lt. KBV auf 16 – 42 Dosen engeschränkt, Sie müssen aber damit rechnen, dass die Bestellung nicht in voller Höhe ausgeliefert wird.
  • Der Apotheker wird Ihre Bestellung in etwa zu gleichen Teilen auf Comirnaty und AstraZeneca aufteilen.
  • Kinderärzte sollten bei der Bestellung darauf hinweisen, dass sie AstraZeneca im Regelfall nicht verimpfen können.

Informationen zum Umgang mit dem AstraZeneca-Impfstoff finden Sie in unserem Online-Portal unter dem Punkt „Impfen“.

Corona: Behörden-Priorisierung gilt nicht für Praxen

Aufgrund zahlreicher Nachfragen weisen wir noch einmal darauf hin, dass die von der Sozialbehörde für Hamburg erlassenen Bedingungen für die Impfberechtigung nicht für Praxen gilt. Ärzte haben sich nach der Impfverordnung des Bunds zu richten. Diese kennt nur die Prioritäts-Stufen 1 bis 3 ohne weitere Unter-Priorisierungen. Der Arzt ist gehalten, seine Impfung an diesen Stufen auszurichten – also sollen beispielsweise erst einmal allen über 80jährigen Patienten ein Impfangebot gemacht werden.

Wenn eine Prio-Stufe „ausgeschöpft“ ist, kann in die nächst niedrigere gewechselt werden. Zudem kann von der Priorisierung generell abgewichen werden, wenn „technische Gründe“ dies erfordern. Hierzu zählt vor allem die Gefahr, die Impfdosen eines Fläschchens („Vial“) nicht aufbrauchen zu können. Ein Verfall von Impfstoff gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Corona: Keine zusätzlichen Dosen aus den Vials ziehen!

Vereinzelt haben Ärzte berichtet, dass es ihnen gelungen ist, sieben Impfdosen aus dem Vial Comirnaty zu ziehen. Dies ist in der Tat mitunter möglich, weil die Sicherheitsbefüllung der Vials unterschiedlich ausfällt. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass das Ziehen einer siebten Dosis nicht der Zulassung von Comirnaty entspricht. Damit läge ei off-label-use vor, der es notwendig macht, dass alle Impflinge, die aus diesem Vial geimpft werden, ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden müssen und dies auch ausdrücklich und schriftlich bestätigen müssen. Außerdem geht die Haftung teilweise auf den Arzt über. Aus diesem Grund raten wir davon ab, eine siebte Dosis aus dem Vial zu ziehen.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/4/1/2/5/4125f0d1db181b277ff844c5ac2e6094da6a6011/Nr-12-Stand-21-4-12.pdf