KV Telegramm Nr. 18: Informationen zu den Impfstoffen

Corona: Noch keine Informationen über Bestellmengen
Leider haben wir für die Menge der bestellbaren Impfstoffe für den Meldetag am kommenden Dienstag, 11. Mai, noch keine Informationen erhalten. Wir werden diese Informationen in einem Telegramm am Montag nachliefern.

Corona: AstraZeneca-Impfstoff freigegeben – Priorisierung entfällt
Der Impfstoff Vaxzevria® ist nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz für alle Altersgruppen ab 18 Jahren freigegeben; auch wurde die Priorisierung aufgegeben. In den Arztpraxen kann nun die Verimpfung mit dem AstraZeneca-Wirkstoff flexibler durchgeführt und beispielsweise „nebenbei“ in der Sprechstunde angeboten werden. Da die Menge des bestellbaren Impfstoffes freigegeben ist, kann jede Arztpraxis die Impfungen – auch mittelfristig – besser einplanen.

Corona: Flexibilität bei Zweitimpfungs-Frist
Die Frist zwischen der Erst- und der Zweitimpfung soll für Vaxzvervria (AstraZenecca®) innerhalb der zulässigen Spanne soll flexibler gehandhabt werden können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, die Impfverordnung entsprechend zu verändern. Danach soll der Termin der Zweitimpfung von Arzt und Impfling festgelegt werden können. Die Zulassung der Wirkstoffe gibt für die Zweitimpfung einen recht weiten Spielraum. So soll die Zweitimpfung mit Vaxzervria® vier bis zwölf Wochen nach der ersten Impfung erfolgen. Innerhalb dieser Spanne kann der Termin künftig nach medizinischem Ermessen festgelegt werden. Sollte im umgekehrten Fall der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie nach der STIKO-Empfehlung dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.
Für Zweitimpfungen mit Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) gilt eine Frist zwischen vier und sechs Wochen nach der Erstimpfung. Hier bleibt es bei der Vorgabe der Impfverordnung, sechs Wochen zwischen erster und zweiter Impfung zu legen. Nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Praxisurlaub) kann von diesem Zeitraum im Rahmen der Fachinformationen abgewichen werden – Comirnaty® also maximal vier Wochen. Darüber hinaus werden offenbar auch Impflinge in den Praxen vorstellig mit der Bitte, die Zweitimpfung dort zu erhalten, obwohl die erste Impfung im Impfzentrum gesetzt worden war. Da dieses Vorgehen eine Praxis vor sehr große organisatorische Probleme stellt, sind Sie nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen, sondern können den Impfling an das Impfzentrum verweisen. Auf diese Notwendigkeit hat auch das Bundesministerium für Gesundheit nochmals hingewiesen.

Corona: Ab Mitte Mai BioNTech-Lieferung nur für Zweitimpfungen
In den letzten beiden Maiwochen kann der lieferbare BioNTech-Impfstoff (Comirnaty®) nur für Zweitimpfungen verwendet werden. Hintergrund ist, dass der Impfstoff nach wie vor knapp ist und nur für die Durchführung der Zweitimpfungen reicht. Daher werden Sie gebeten, in den Wochen vom 17. bis 23. Mai (KW 20) und vom 25. bis 30. Mai (KW 21) möglichst nur Zweitimpfungen von Personen durchzuführen. Damit die Zweitimpfung in jedem Fall innerhalb der Zulassungsgrenze von sechs Wochen durchgeführt werden kann, wird die Bestellmenge für Zweitimpfungen nicht begrenzt. Geben Sie dazu bitte auf dem Zweitimpfstoffrezept für die Woche vom 17. bis 21. Mai möglichst nur die Anzahl der Dosen an, die sie in der Zeit vom 6. bis 11. April verimpft haben, und für die Woche vom 25. bis 30. Mai die Anzahl der Dosen, die sie vom 12. bis 18. April für Erstimpfungen verbraucht haben.

Corona: RKI-Dokumentation nicht vergessen!
Bitte denken Sie daran, die tagesaktuelle Dokumentation an das RKI vorzunehmen. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung für das Impfen. Die Dokumentation ist sehr aufwandsarm, sie besteht nur aus der Meldung weniger Summenzahlen. Sie erfolgt über eine Maske, die im Portal der KVH aufrufbar ist. Sie können Termine auch nachtragen.

TSS-Termine für PCR-Testungen bei Kindern bitte kennzeichnen
Die Nachfrage nach Terminen für PCR-Testungen bei Kindern und Jugendlichen nach einem positiven Schnelltest aus KiTa oder Schule nimmt deutlich zu – auch über die Terminservicestelle (TSS). Um diesen Bedarf fachgerecht über die TSS vermitteln zu können, bitten wir Sie um ergänzende Hinweise im eTerminservice (eTS). Bitte tragen Sie in Ihren Terminprofilen, die sich auf Coronatestungen beziehen („Coronatest – ohne Symptome“ und „Untersuchung auf Coronavirus“) in den Terminprofilhinweisen ein, welche Art von Tests (PCR und/oder PoC) in Ihrer Praxis durchgeführt werden. Ergänzen Sie darüber hinaus noch den Hinweis, ob Sie nur Erwachsene oder auch Kinder/Jugendliche testen, bestenfalls auch unter Angabe, ab welchem Kindesalter Sie mit dem Testen beginnen (z. B. Test möglich ab 4 Jahre). Unter folgendem Link finden Sie eine Anleitung zur Einstellung von Terminprofilhinweisen: https://www.kvhh.net/de/praxis/terminservicestelle-1.html.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/5/3/5/1/53516036c92359731b998f672b47171ede1ac60b/Telegramm_Nr_18_final.pdf