KV Telegramm Nr. 19: Impfstoff Vorrat

Corona: BioNTech für Zweitimpfungen / AstraZeneca unbegrenzt
Für die kommende Woche (17. bis 23. Mai) bleibt die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ähnlich hoch wie in dieser Woche. Das Bundesgesundheitsministerium legt deshalb bei Comirnaty® den Schwerpunkt auf die jetzt anstehenden Zweitimpfungen. Sie gilt für Impflinge, die in der Woche vom 6. bis 11. April ihre erste Impfung erhalten hatten. Daher gelten folgende Regelungen:
• Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
• Für Erstimpfungen können Sie bestellen:

  • 12 Dosen (2 Vials) COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer
    und
  • unbegrenzt COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca. Die Vials
    enthalten jeweils 10 Impfdosen.
    • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
    • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis morgen Dienstag, 11.5.,
    um 12.00 Uhr eingereicht sein.
    Die komplette Aufhebung der Priorisierungsempfehlungen für Vaxzevria® bleibt bestehen. Der Impfstoff kann für alle Interessierten verwendet werden.

  • Corona: Staat übernimmt vollständige Haftung
    In einer Klarstellung im Rahmen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    sollen alle Haftungsansprüche im Rahmen einer COVID-19-Impfung gegenüber dem
    Staat geltend gemacht werden können. Dies gilt auch für Impfungen von Menschen unter 60 Jahre mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Damit können Haftungsansprüche gegenüber dem Arzt nur entstehen, wenn dieser schuldhaft einen
    Aufklärungs- oder Impffehler begeht.

  • Corona: RKI-Dokumentation nicht vergessen!
    Bitte denken Sie daran, die tagesaktuelle Dokumentation an das RKI vorzunehmen. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung für das Impfen. Die Dokumentation ist sehr aufwandsarm, sie besteht nur aus der Meldung weniger
    Summenzahlen. Sie erfolgt über eine Maske, die im Portal der KVH aufrufbar
    ist. Sie können Termine auch nachtragen.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/7/6/3/3/7633f23125f336930b3ebe766566dd1c8b6a504d/Nr-19-Stand-21-05-10.pdf