KVHH Telegramm Nr. 27: Corona: Impfstoffmenge – Aufklärungsbögen – Prio-Atteste; digitaler Impfausweis – ePA-Kürzung

Corona-Impfstoffmenge: same procedure…

Weiter nur wenig Bewegung bei der Menge der Impfstofflieferungen – aber wenigstens in die richtige Richtung. Für die Woche vom 28. bis 4. Juli steigen die Impfstoffmengen des BioNTech- und des AstraZeneca-Wirkstoffes leicht an. Weiterhin wird es keinen Jansse®-Impfstoff (Johnson & Johnson) geben.

Im Einzelnen gilt:

  • Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® und Vaxzevria® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
  • Für Erstimpfungen können Sie bestellen:
    • Comirnaty®: maximal 60 Dosen (10 Vials)
    • Vaxzevria®: maximal 40 Dosen (4 Vials)
  • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
  • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis morgen Dienstag, 22.6., um 12.00 Uhr eingereicht sein.

Aufgrund der unsicheren Lage kann es sein, dass die tatsächlich ausgelieferte Menge unter den Bestellgrenzen liegt oder die Lieferung sogar ganz ausfällt. Aus dem Grund bleiben wir bei der Empfehlung, dass Sie erst dann Impftermine vereinbaren sollten, wenn Sie den tatsächlichen Lieferumfang kennen.

Corona: Neue Aufklärungsbögen

Das Robert-Koch-Institut hat die Aufklärungsbögen für die SARS CoV 2 -Impfungen überarbeitet. Bitte nutzen Sie nur noch diese Bögen. Sie sind erhältlich auf der Internet-Seite des RKI (www.rki.de – Covid 19 und Impfen – Aufklärungsbögen)

Corona: Weiter Verwirrung um den digitalen Impfausweis

Die Ausstellung des Zertifikats zur Erstellung eines „digitalen Impfnachweises“ ist nach wie vor mühsam und unübersichtlich. Einzelene PVS-Hersteller haben diese Funktion bereits integriert, bei den meisten wird dies wohl erst mit dem Juli-Update ausgeliefert.

Die Ausstellung über eine spezielle APP ist in Hamburg noch nicht möglich, weil sie noch nicht in das Portal der KV Hamburg integriert werden konnte. Wir rechnen damit, dass dies bis Ende Juni geschehen sein wird.

Eine Übersicht über die Honorare für die Ausstellung des Impfzertifikats:

  • Vergütung für Impfzertifikat für Personen, die in der eigenen Praxis geimpft wurden:
    • Ausstellung eines Impfzertifikats über die App der KV: 6 Euro (GOP 88350)
    • Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems: 2 Euro (GOP 88351)
    • Ausstellung eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung, wenn die Praxis in demselben Quartal bereits das Zertifiakt für die Erstimpfung erstellt hat: 6 Euro (GOP 88353)
  • Impfzertifikat für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden:
    • Ausstellung eines Impfzertifikats: 18 Euro (GOP 88352)

Die Abrechnung ist nur für die EU-weit gültigen Impfzertifikate mit QR-Code möglich. Die Nutzung von Angeboten anderer Hersteller kann nicht abgerechnet werden.

ePA-Kürzung:

Die KBV appelliert an Vertragsärzte und -psychotherapeuten, bis Ende Juni einen elektronischen Heilberufsausweis und die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte notwendigen Komponenten zu bestellen, damit ihnen keine Sanktionen drohen.

Die KBV hat in einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die fehlenden technischen Voraussetzungen hingewiesen und ein Aussetzen der Sanktionen eingefordert. Mittlerweile hat das BMG bstätigt, dass die Sanktionierung nicht gelten sollte, wenn die ePA-Komponenten vor dem 1.Juli 2021 von Vertragsärzten und-psychotherapeuten bei einem Anbieter bestellt sind. Sie werden bei der Einreichung der Abrechnung des dritten Quartals 2021 augefordert, die termingerechte Bestellung der ePA-Komponenten zu bestätigen.

Corona: Prio-Atteste sind jetzt Privatleistungen

Die Stadt hat entschieden, im Impfzentrum die ehemalige RKI-Priorisierung weiter anzuwenden. Dies bedeutet für Menschen mit Vorerkrankungen, dass sie ein Attest eines Arztes vorlegen müssen. Die ausstellung dieses Attestes kann aber nicht mehr über die KV Hamburg abgerechnet werden, weil diese Möglichkeit in der Impf-Verordnung gestrichen wurde. Will ein Patient ein solches Attest ausgestellt bekommen, können Sie dies privat in Rechnung stellen.

Quelle https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/f/3/6/3/f363570da591cee2f3f69dd8755681df1a0591db/Nr-27-Stand-21-06-18.pdf: