Rundschreiben der KV Nr. 11: Corona-Impfungen: Mitgelieferte Paraphernalia sorgfältig prüfen!

Corona-Impfungen: Mitgelieferte Paraphernalia sorgfältig prüfen!

Leider ist der Start in das Impfen in den Praxen nicht ganz problemlos verlaufen. Wir haben den Hinweis von einigen Mitgliedern und Apotheken erhalten, dass offenbar in einigen Fällen bei den mit dem Impfstoff von BioNTech gelieferten Paraphernalia Spritze und Kanüle nicht zusammenpassen. Das Totvolumen sei erheblich und es bestünde die Gefahr des Auslaufens, da die Konnektierung nicht optimal sei.
Es handelt sich um die Spritze „B|Braun Injekt-F Luer solo 1ml“ und die Kanüle „Vernacare LDS Long Orange Needle“. Inwieweit noch andere Kombinationen von Spritze und Kanüle mitgeliefert wurden, die nicht zusammenpassen, ist uns nicht bekannt. Daher bitten wir Sie, grundsätzlich vor der Verwendung des Impfstoffs zu prüfen, ob die Ihnen gelieferten Spritzen und Kanülen gut konnektieren und kein großes Totvolumen produzieren. Sollten Sie die o.g. Spritze erhalten haben, können Sie diese wie folgt verwenden: Diese Spritze hat einen Spardorn. Sie kann mit jeder für die i.m. Injektion geeigneten 23G- oder 25G-Kanüle verwendet werden, nicht aber mit der oben genannten speziellen Kanüle. Diese hat zwar einen Spardorn nach unten, aber in der Kombination mit einer normalen Spritze entsteht ein zu großes Totraumvolumen. Dies führt beim Verwenden einer Transferkanüle und dem Aufziehen von 0,34 ml Lösung dazu, dass aus dem Vial nur fünf Impfdosen zu ziehen sind. Daher sollten diese Kanülen nicht verwendet werden. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den dargestellten Vorschlag umzusetzen, bitten wir Sie, die Impfungen nicht vorzunehmen und sich bei uns zu melden unter hamburg.impft@kvhh.de. Melden Sie sich auch, falls Sie eine andere nicht passende Kombination erhalten haben und fügen aussagekräftige Fotos bei. Wir werden den betroffenen Praxen so schnell wie möglich eine Lösung anbieten.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/d/1/e/4/d1e4012367415db1dc11c0b1d6234247ad37ac4f/Nr-11-Stand-21-4-7.pdf

Rundschreiben der KV Nr. 10: Impfstart in den Praxen, Webinar zum Umgang mit Comirnaty

Corona: Turbulenzen vor dem Impfstart in den Praxen
Die unter großer medialer Begleitung vogenommene Änderung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zum Einsatz des AstraZeneca-Impfstoffs und einige missverständliche Äußerungen des bundesgesundheitsministers haben auch im Vorfeld des Impfstarts in den Praxen für Verwirrung gesorgt. Die Rahmenbedingungen des Impfens haben sich aber nicht geändert.

Es bleibt dabei, dass zunächst nur der Wirkstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer ausgeliefert wird. Zusätzliche Lieferungen mit AstraZeneca sind uns noch nicht avisiert. Es bleibt auch bei der Priorisierung der Impfverordnung und damit der Bitte, dass vorrangig die Hausärzte impfen sollen und diese vorrangig ältere Patienten, auchimmobile Patienten im Wege eines Hausbesuches.


Corona: Impfstoff-Zuteilung geschieht nicht einheitlich
Die Zuteilung der Impfstoffe auf dei Praxen erfolgte nicht nach einer Hamburg-weit einheitlichen Quote. Manche Praxen erhlaten die Bestellung in voller Höhe, bei anderen wird zum Teil stark quotiert. Unseren Informationenzufolge liegt dies an der Umsetzung einer „Allgemeinverfügung“ des Bundesgesundheitsministeriums, die den Pharmagroßhandel verpflichtet hat, die Apotheken eines bundeslandes gleichmäßig zu beliefern.

Damit hängt die Quote der Apotheke davon ab, wie hoch die Bestellung durch die Ärzte bei ihr war: Gehen in einer Aotheke sehr viele Bestellungen ein, sinkt die Quote, liegen die Bestellungen nicht so hoch, können die Apotheken die gewünschte Menge in voller Höhe liefern. Auf diese Vorgabe und den dadurch ausgelösten Prozess hat die KV Hamburg keinen Einfluss.

Corona: Webinar zum Umgang mit Comirnaty
Zusätzlich zu den Informationen im Onlineportal und den Erklärfilmen zum Umgang mit dem Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer bietet die KV Hamburg auch ein Webinar zu diesem Thema an. Demonstriert wird die Aufbereitung („Herstellung“) des Impfstoffes, der Transport sowie das Aufziehen in die Spritze. Zudem können Fragen gestellt werden – auch allgemein zum Impfen in den Arztpraxen.

Das Webinar wird durchgeführt von Pia Sundermann (Leitende Apothekerin des Impfzentrums), Dr. Dirk Heinrich (Vorsitzender KV-Vertreterversammlung) und Walter Plassmann (Vorsitzender der KV Hamburg). Es findet statt am Dienstag, 6. Aptil um 20 Uhr.

Sie können sich einwählen unter https://youtu.be/d3gXIGLmgfw (Titel: Webinar zur Corona Impfung in Hamburg). Fragen stellen Sie bitte per E-Mail unter Impfwebinar@kvhh.de

Corona: Kontaktperson nicht immer impfberechtigt!
Nicht alle Kontaktpersonen eines Impfberechtigten haben ebenfalls einen Impfanspruch. Dies gilt nur für Kontaktpersonen bei pflegebedürftigen Menschen, die nicht in einem Heim gepflegt werden sowie bei Schwangeren. Die Kontaktpersonen werden durch den Impfberechtigten benannt. Es reicht aus, wenn Sie die Kontaktperson in Ihrer Patientenakte dokumentieren. Alternativ können Sie ein formular verwenden, das die Sozialbehörde bereitsgestellt hat (https://www.hamburg.de/corona-impfung/14984310/nachweis-kontaktpersonen/).

Corona: Informationspaket zum Impfen in den Praxen

In der ausgabe 9 des Telegrammes vom 25. März 2021 wurde Ihnen mitgeteilt, dass Ihnen zum Thema Impfen in den Praxen weitere Informationen per Post zugehen. Diese schriftlichen Informationen, bestehend aus einem Schreiben und ein Hinweisblatt „Wichtigste Informationen auf einen Blick“ vom 25. März 2021, wurden bereits versendet. Das umfangreiche Informationspaket zum Impfen finden Sie im Onlineportal unter der Rubrik „Impfen“.

Quelle: KV Hamburg

Rundschreiben der KV Nr. 9: Impfen in den Praxen beginnt, Impfung in Schwerpunktpraxen, keine Sonderregelung zu Gründonnerstag

Corona: Impfen in den Praxen beginnt endlich
Nach massiven Interventionen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen ist nun endlich grünes Licht gegeben worden für das Impfen in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. Erfreulicherweise ist es gelungen, den Aufwand in den Praxen recht überschaubar zu halten. Auch sind die Preise für die Impfleistungen realitätsnäher als manch anderes Impfhonorar.
Das Wichtigste in Kürze:
– Die Impfkampagne in den Praxen beginnt in der Woche nach Ostern. Die Impfstoffe werden am Dienstag, 6. April, oder am Mittwoch, 7. April, in die Praxen geliefert.
– Das Impfen gegen das SARS CoV-2-Virus wird abgewickelt, wie Sie es beispielsweise von der Influenza-Impfung her kennen: Sie bestellen in Ihrer Apotheke mittels Muster 16 (bitte geben Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung an), diese liefert den Impfstoff aus. Da anfänglich nicht sehr viel Impfstoff zur Verfügung steht, erfolgt der Bestell- und Lieferrhythmus wöchentlich.
– Die erste Lieferung ist von der Höhe her festgesetzt. Jeder Arzt, der Impfstoff bestellt, erhält maximal 18 Impfdosen. Ab der 15. Woche können die Bestellmengen gewählt werden, es kann aber sein, dass die Auslieferung quotiert werden muss, wenn mehr bestellt wurde, als die Apotheken liefern können.
– Sie erhalten als Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer. Die Aufbereitung („Rekonstitution“) und die Verarbeitung dieses Impfstoffes erfordern große Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Bitte informieren Sie sich eingehend über die Verarbeitungsschritte und die Verimpfungszeiten, und üben Sie mit Ihrem Praxispersonal den Umgang. Wir werden Ihnen hierzu auch noch ein Webinar anbieten.
– Zum Impfen berechtigt ist jede Ärztin und jeder Arzt. In den ersten Wochen wird allerdings nur sehr wenig Impfstoff zur Verfügung stehen, sodass es angezeigt ist, in diesen Zeiten den Hausarzt-Praxen das Impfen zu überlassen. Ab der letzten April-Woche soll die Menge der Impfstoffe spürbar steigen, sodass dann auf breiterer Front geimpft werden kann.
– Auch für das Impfen in den Praxen gilt die Priorisierung der Impfverordnung. Das bedeutet, dass zunächst die über 80jährigen Menschen geimpft werden sollen, vor allem jene, die weder in einem Heim wohnen noch in das Impfzentrum kommen konnten bzw. können. Wenn diese Patientengruppe versorgt wurde, können gemäß Priorität 2 folgende Personengruppen eingeladen werden: über 70jährige sowie Patienten mit bestimmten Indikationen. Bei allen Impfberechtigten können Sie jeweils zwei enge Kontaktpersonen mitimpfen. Die Kontaktpersonen werden Ihnen vom Impfling benannt; sie müssen keine Überprüfung oder Ähnliches vornehmen. Die aktuellen Priorisierungsgruppen finden Sie auf der Homepage der Stadt Hamburg unter www.hamburg.de/corona-impfung/.
– Es ist sehr wichtig, dass Sie alle zur Verfügung gestellten Impfdosen in der betreffenden Woche verimpfen. Hierzu dürfen Sie nötigenfalls auch von der Priorisierung abweichen. Bitte legen Sie sich keinen Impf-Vorrat an – was beim BioNTech-Impfstoff auch fachlich nicht möglich wäre.
– Die Impflinge werden von Ihnen individuell eingeladen. Wir werden in den Medien unablässig darauf hinweisen, dass sich die Menschen nicht von sich aus an die Praxen wenden sollen. Zur Einladung der Impflinge können Sie ein Online-Tool der KV Hamburg nutzen, das den Prozess für Sie deutlich erleichtert.
– Diese Impfung ist keine GKV-Leistung. Impfberechtigt sind alle Personen, gleichgültig, ob sie gesetzlich oder privat oder gar nicht krankenversichert sind. Auch Privatversicherte werden also aus dem Kontingent geimpft, das Sie von der Apotheke erhalten, es muss von diesem nicht abgeholt werden.
– Die Aufklärung und Einwilligung des Impflings erfolgt wie bei einer Influenza-Impfung: Bei Menschen, die bei Ihnen in Behandlung sind, genügt der Eintrag in Ihrer Patientenkartei, bei unbekannten Impflingen ist von diesem ein Einwilligungsbogen zu unterzeichnen.
– Sie erhalten für eine Impfung als Honorar 20 Euro; lehnt der Impfling nach Beratung eine Impfung ab, erhalten Sie für diese Beratung 10 Euro. Impfen Sie während eines Hausbesuches, sind zusätzlich 35 Euro abrechenbar; impfen Sie weitere Personen während dieses Hausbesuches, erhalten Sie hierfür jeweils 15 Euro zusätzlich zur Impfung. Abgerechnet wird mit je einer Ziffer für die Erst- und für die Zweitimpfung, jeweils versehen mit einem Suffix, das den verwendeten Impfstoff kennzeichnet. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen Ihrer Quartalsabrechnung. Eine Quotierung dieser Honorare findet nicht statt.
– Dem RKI sind täglich die verimpften Dosen zu melden. Hierfür stellen wir Ihnen über unser Online-Portal ein -Tool zur Verfügung, in dem Sie lediglich die Summe der verimpften Dosen eintragen müssen. Die eigentliche Impf-Surveillance erfolgt dann später über Ihre Abrechnung, aus der wir die Daten, die das RKI benötigt, herausziehen und gesammelt melden. Sie erhalten in den nächsten Tagen per Post weitere Informationen. Wir haben Ihnen ein umfangreiches Informationspaket zusammengestellt mit schriftlichen Informationen und Erklärfilmen. Die Zugangsdaten werden Ihnen in dem Schreiben mitgeteilt. Zudem steht Ihnen ein Team von Expertinnen für alle Fragen um das Impfen zur Verfügung, das Sie unter hamburg.impft@kvhh.de erreichen können. Wir sind sehr froh, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nun endlich in die Impfkampagne einbezogen werden. Wir glauben fest daran, dass dies der entscheidende Schritt ist, um eine hohe Durchimpfungsrate und damit ein Ende der Pandemie-bedingten Einschränkungen erreichen zu können. Einzige Voraussetzung ist, dass die Industrie ihre Lieferzusagen einhält. Jetzt kann das KV-System ein weiteres Mal seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Gerade in Hamburg stehen die Ärztinnen und Ärzte von Anbeginn an vorderster Front der Pandemie-Bekämpfung. Sie werden es auch am Ende der Pandemie mit großem Erfolg tun. Hierfür vielen Dank!


Corona: Impfung in Schwerpunktpraxen bleibt im alten System
Trotz des nunmehr unmittelbar bevorstehenden Ausrollens der Impfkampagne in die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bleibt die Vereinbarung
der KV Hamburg mit der Sozialbehörde zum Impfen in den fachärztlichen Schwerpunktpraxen in Kraft. Die Dialyse-Zentren sowie onkologischen und pulmologischen Schwerpunktpraxen erhalten weiterhin die Impfdosen aus dem Impfzentrum. Dies gilt so lange, bis der impfberechtigte Patientenkreis durchgeimpft ist.


Keine Sonderregelungen zum Gründonnerstag
Nach dem Hin und Her der Politik bleibt der Gründonnerstag (1.4.21) ein normaler Arbeitstag und damit auch ein normaler Praxistag. Es gelten keinerlei Sonderregelungen. Sollten Sie also an diesem Tag Ihre Praxis schließen, denken Sie bitte daran, Ihren Patienten eine Vertretung zu benennen. Der bloße Hinweis auf den Arztruf Hamburg (116117) reicht nicht aus.

Bescheinigung für PoC-Antigen-Schnelltest
Wenn Sie bei einem Patienten einen PoC-Antigen-Schnelltest durchführen, dann sind Sie verpflichtet, das Ergebnis dieses Tests schriftlich zu bescheinigen. Wir haben hierfür eine Vorlage auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt, die Sie gerne nutzen können. Sie finden die Vorlage unter www.kvhh.net, „Corona Informationen für die Praxen“, Themenschwerpunkt „PoC Antigen-Test“.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/b/0/0/a/b00ade9e325b7415f3de68c2b08cd24e986ada44/Nr-9-Stand-21-3-25-final.pdf

Rundschreiben der KV Nr. 8: Zweiter Impfstart in den Praxen, TSS: Termine an Osterfeiertagen löschen

Corona: Zweiter Impfbeginn in den Facharztpraxen
Nachdem der ursprüngliche Start des Impfens in Praxen niedergelassener Ärzte durch die Aussetzung des AstraZeneca-Impfstoffes bereits gestoppt werden musste, als er noch gar nicht richtig begonnen hatte, wurde nun heute der zweite Anlauf unternommen. Die Impfungen unmittelbar wiederaufnehmen konnten die Dialyse-Zentren, in den nächsten Tagen schalten sich die onkologischen und pulmologischen Schwerpunktpraxen hinzu. Die zur Verfügung gestellte Menge an Impfdosen ist recht gering, weil AstraZeneca die avisierten Liefermenge deutlich gekürzt hat.


Corona: Impfbeginn in den Hausarztpraxen noch offen
Der „Impfgipfel“ der Bundeskanzlerin mit den Länder-Chefs hat zwar beschlossen, die Hausarztpraxen in die Impfkampagne einzubeziehen, allerdings wirft der Beschluss für die Umsetzung viele Fragen auf, die noch geklärt werden müssen. Der Beschluss sieht vor, nach Ostern die Impfung in den Hausarztpraxen zu starten. Jede Praxis soll pro Woche 20 Impfdosen bekommen – also zwei Fläschchen („Vials“) AstraZeneca-Impfstoff. Der Vertrieb sol auf dem herkömmlichen Weg über die Apotheke geschehen. Die Ärzte sind bei der Einladung der Patienten an eine Priorisierung gebunden, die von der sozialbehörde festgelegt werden soll.

Die Politik verlangt, dass die zugewiesenen Impfdosen unmittelbar verimpft werden sollen – ob sich dies angesichts des nicht geringen Aufwands zur Verimpfung der SARS CoV-2-Vakzine realisieren lässt, ist noch nicht absehbar. Offen ist auch, ob es einen Bestellprozess vom Arzt zum Apotheker geben wird und ob nicht abgeforderte Fläschchen dann anderweitig vergeben werden können.

Die KV Hamburg wird die Hausärzte im Impfprozess jedenfalls nach Kräften unterstützen. So kann die KV den einladungs- und Terminierungsprozess inklusive der Zusendung wichtiger Unterlagen zur Aufklärung und Einwilligung organisieren. Alles hierzu Notwendige wid den Praxen – neben vielen anderen Informationen – in einem „Starterpaket“ übermittelt werden, sobald die Einzelheiten feststehen.

Für Auskünfte stehen wie unter der E-Mail-Adresse Hamburg.impft@kvhh.de zur Verfügung. Bitte beachten Sie aber, dass aktuell -wie dargestellt- noch viele Fragen offen sind. wir melden uns sofort, wenn die Dinge klarer werden.

Terminservicestelle (TSS): Termine an Oster-Feiertagen löschen
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Terminservicestelle weisen darauf hin, dass in der Datenbank des eTS quer durch alle Fachrichtungen leider versehentlich auch Termine für die gesetzlichen Feiertage der bevorstehenden Osterfestes eingestellt sind. Dies betrifft den Karfreitag, 02.04.2021, sowie Ostermontag, den 05.04.2021.

Bitte überprüfen Sie Ihre eingestellten TSS-Termine nochmals in Hinblick auf gesetzliche Feiertage und löschen diese Termine zeitnah, bzw. legen diese um.

Bei Buchung eines Dringlichkeitstermine telefonisch über die TSS kann im Telefonat noch eingegriffen werden, jedoch stehen die Termine auch zur Selbstbuchung durch die Patientinnen und Patienten über die Webseite zur Verfügung. Hier fällt dann ggf. erst kurzfristig zum Termin auf, dass der TErmin so gar nicht stattfinden kann.


Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/3/d/0/6/3d063538b5e4ce65afa8ba2eb7feaa5fdc4196cc/Nr-8-Stand-21-03-22.pdf

Rundschreiben der KV Nr. 7: Impfstart in den Praxen, Update Corona, Zuschläge für Hausbesuche

Corona: Impfstart in den Praxen auf kleiner Flamme
Am kommenden Montag (15.3.) startet das Impfen gegen das SARS CoV-2-Virus in Praxen niedergelassener Ärzte – allerdings auf sehr kleiner Flamme und zunächst nur in fachärztlichen Schwerpunktpraxen. Hintergrund ist, dass nur sehr wenig Impfstoff zur Verfügung gestellt wurde, der auch nur an Patienten aus der Prioritäts-Stufe 2 verimpft werden soll. Da zudem der Bezugsweg über die Apotheken noch nicht steht, sollten nur wenige Praxen beteiligt werden. Aus diesem Grund beginnt das Impfen in den Dialyse-Zentren. Die DialysePatienten werden durch die Praxen angesprochen und zum Impfen eingeladen. Im nächsten Schritt sollen die onkologischen und pulmologischen Schwerpunktpraxen einbezogen werden. Wann dies der Fall sein wird, ist aktuell noch nicht abzusehen.


Corona: Streit um Impfstart in Haus- und Facharztpraxen
Zwischen den Bundesländern ist ein heftiger Streit darüber entbrannt, wann dem niedergelassenen System so viel Impfstoff zur Verfügung gestellt werden kann, dass auch Haus- und Fachärzte auf breiter Front einbezogen werden können. Zwar wird nicht in Abrede gestellt, dass das Impfziel nur erreicht werden kann, wenn niedergelassene Ärzte impfen, aber einige Länder setzen bis auf Weiteres auf Impfzentren. Hierzu zählen vor allem die großen Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Hamburg unterstützt diesen Ansatz nicht. Doch konnte die Länder-Mehrheit bei der jüngsten Sitzung der Gesundheitsminister und –senatorinnen durchsetzen, dass der zur Verfügung stehende Impfstoff zunächst nur an die Impfzentren geliefert wird, bis diese ausgelastet sind. Nur der „Überlauf“ soll an die Praxen gehen. De facto würde dies dazu führen, dass die in anderen Bundesländern bereits sehr hohen Lagerbestände weiter anwachsen würden. Deshalb hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung nachdrücklich eingefordert, diesen Beschluss umzudrehen und den Impf-Schwerpunkt auf die Praxen zu legen. Den Streit entscheiden werden die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten spätestens am 22. März

Corona: Ärzte und Psychotherapeuten nach wie vor impfberechtigt
Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten sowie deren Teams sind nach wie vor impfberechtigt. Die Sozialbehörde hat die zunächst vorgegebene Frist (21. März) aufgehoben. Auch können sich Ärzte und Psychotherapeuten, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, nun einen Termin besorgen. Grund ist die entsprechende Freigabe des AstraZeneca-Wirkstoffes. Ausgenommen sind aber weiterhin Mitarbeiter in Laboren und Pathologie-Praxen.

Corona: Update zu weiteren Fragen
 Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut hat die Zeitspanne zwischen erster und zweiter Impfung für alle Wirkstoffe neu festgelegt. Für mRNA-Wirkstoffe (BioNTech und Moderna) sind nun sechs Wochen vorgesehen, für AstraZeneca zwölf Wochen. Die Impfverordnung hat dies übernommen.
 Die Sozialbehörde hat auf diese geänderten Rahmenbedingungen reagiert und 30.000 Impftermine freigegeben. Bis auf einen Rest an mRNA-Impfstoffen wird in Hamburg künftig der anlandende Impfstoff vollständig verimpft werden.
 Die Lieferung mit Impfstoffen ist nach wie vor sehr volatil. Vor allem bei AstraZeneca fallen noch immer ganze Lieferungen aus. Vor diesem Hintergrund sind Planungen über eine Woche hinaus mit großen Unsicherheitsfaktoren verbunden.
 Trotzdem nähert sich das Impfzentrum seiner Kapazitätsgrenze. Zuletzt wurden täglich rund 5.000 Impflinge versorgt. Der Grund ist, dass die Impfungen in den Alten- und Pflegeinrichtungen ebenso abgeschlossen sind wie in den Krankenhäusern. So konnte mehr Impfstoff in das Impfzentrum geleitet werden.
 Die künftige Belieferung der Arztpraxen mit Covid-Impfstoff ist geregelt. Sie erfolgt auf dem gewohnten Weg über die Apotheke. Der Arzt meldet wöchentlich bis zu einem Stichtag (voraussichtlich Dienstag) den Bedarf der darauffolgenden Woche und erhält dann am Freitag den bestellten Impfstoff. Die Lieferkette soll bis Ostern aufgebaut sein. Bespielt wird sie natürlich erst, wenn die Praxen auf breiter Front in die Impfung einbezogen werden. Noch ist dies also nicht der Fall.

Corona: Zuschlag für Hausbesuche und Covid-Sprechstunde bleibt
Solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG feststellt, erhalten Ärzte für den Fall unaufschiebbarer Arztbesuche bei Corona positiv getesteten Personen, die im Wege eines Hausbesuchs durchgeführt werden, zusätzlich zum Besuch (GOP 01410-01412 und GOP 01414-01416 und GOP 01418 EBM) einen Zuschlag in Höhe von 10,00 €. Hierzu ist die GOP 98241 berechnungsfähig. Ein unaufschiebbarer Arztbesuch ist ein akuter Krankheitszustand, dessen Behandlung aus medizinischer Sicht bei einem Fach- oder Hausarzt erfolgen muss, bevor die Quarantäneverfügung aufgehoben worden ist. Voraussetzung für die Vergütung ist, dass für den Patienten eine Quarantäneverfügung vorliegt und die Person positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Die Infektion ist entsprechend mit dem ICD-10 U07.1 zu codieren. Zusätzlich ist die Diagnose anzugeben, aufgrund derer der Hausbesuch stattfindet. Die Unaufschiebbarkeit des Arztbesuches muss durch den hierfür vorab telefonisch durch den Patienten kontaktierten Arzt oder den „Arztruf Hamburg“- Arzt festgestellt werden. Ferner wird für jeden Patienten für den Fall unaufschiebbarer Arztbesuche, die aufgrund einer Vermittlung in der Facharztpraxis im Rahmen einer CovidSprechstunde vorgenommen werden, ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € auf die Grundpauschale vergütet. Hierzu ist die GOP 98242 berechnungsfähig. Ein Patient, der aufgrund behördlicher Verfügung in Quarantäne lebt, alarmiert bei Beschwerden seinen Hausarzt oder den „Arztruf Hamburg“. Die Unaufschiebbarkeit des Facharztbesuches in einer Covid-Sprechstunde muss durch den Hausbesuch, den Hausarzt oder den „Arztruf Hamburg“- Arzt festgestellt werden. Die Covid Sprechstunde kann nur auf Überweisung und nach Zuteilung eines Termins in Anspruch genommen werden. Bitte dokumentieren Sie auch in diesen Fällen den ICD-10 U07.1 sowie die Diagnose, aufgrund derer die Behandlung in der Facharztpraxis erfolgt. Der Anspruch auf die genannten Zuschläge ist auf Arztgruppen beschränkt, die einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt haben.

Corona: PCR-Bestätigung-Test nun OEGD-Leistung
Mit der Neufassung der Testverordnung (TestV) zum 8. März ist die bestätigende Diagnostik nach positivem Selbst- oder PoC-Schnelltest bei asymptomatischen Personen nicht mehr Teil der Krankenbehandlung, sondern nach der TestV abrechenbar. Die Bestätigungsdiagnostik wird nun über das Formular OEGD veranlasst. Das Muster OEGD wird überarbeitet, um eine bestätigende PCR-Testung und auch die variantenspezifische PCR-Testung bei Verdacht nach positiven PoC-Test beauftragen zu können. Bis dahin ist die Veranlassung als Freitext auf dem aktuellen Formular zu notieren.


Corona: Atteste für Corona-Schutzimpfungen
Bitte weisen Sie Ihre Patienten explizit darauf hin, dass das Attest der grundsätzlichen Impfberechtigung noch nicht eine konkrete Impfung zur Folge hat. Die Sozialbehörde wird die Gruppen jeweils aufrufen. Erst wenn die entsprechenden Personengruppen zur Impfung aufgefordert wird, kann der Patient einen Termin buchen und wahrnehmen.

Psychotherapeuten: Bitte Videosprechstunde anbieten
Die Nachfrage seitens der Patienten, die Psychotherapie-Sprechstunde mittels Videosprechstunde in Anspruch zu nehmen, ist aktuell in der Terminservicestelle deutlich gestiegen. Sollten Sie sich dazu entschieden haben, während der Coronapandemie Videosprechstunden durchzuführen, bitten wir Sie, diese Information in Ihren Terminprofilhinweis in der TSS-Datenbank zu hinterlegen. So können Termine bedarfsgerecht vermittelt werden. Eine allgemeine Anleitung zur Einstellung eines Terminprofilhinweises finden Sie auf unserer Homepage unter kvhh.de/Praxis/Terminservicestelle. Klappen Sie hier unter dem Bereich „Information für die Praxis“ bitte Ihren Fachgruppenbereich auf.


Hygiene- und Abstandsregeln in Arztpraxen
In den letzten Wochen wurden vermehrt Kontrollen in den Arztpraxen auf Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln gem. der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt. Aus diesem Anlass weisen wir auf die Informationen auf unserer Homepage hin: kvhh.de/Corona-Informationen-für-die-Praxis und dann unter Praxisorganisation (Pandemieplanung).

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/3/d/0/6/3d063538b5e4ce65afa8ba2eb7feaa5fdc4196cc/Nr-7-Stand-21-03-12.pdf

Rundschreiben der KV Nr. 6 vom 5. März: Schnelltests, Corona-Sachstand, Grippeimpfungen 2021/2022

Corona: Ärzte sollen Teststrategie unterstützen – Termine bereitstellen!
Die Freie und Hansestadt Hamburg will bereits ab dem kommenden Montag die zwischen den Ländern und dem Bund abgesprochene Teststrategie umsetzen. Danach soll jeder Bürger einmal pro Woche das Recht auf einen Schnelltest (PoC- Antigentest) haben. In Hamburg soll dies über Testzentren, Apotheken und Arztpraxen sichergestellt werden.
Aus diesem Grund bittet die Stadt alle Ärzte zu prüfen, ob Sie entsprechende Testkapazitäten bereitstellen können. Gebucht werden sollen die Tests online über die www.116117.de. Dort werden bereits seit einigen Monaten PCR-Test-Termine angeboten, das System ist gut etabliert.
Wenn Sie Termine zur Verfügung stellen wollen, beachten Sie bitte die beigefügte Anleitung.
Ein PoC-Test wird mit 15 Euro vergütet (GOP 88310), für das Testkit gibt es eine Sachkostenerstattung bis maximal 9 Euro (GOP 88312).
Corona: Psychotherapeuten können ab Montag Termine buchen
In Hamburg niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können ab Montag, 8. März, Termine für eine Impfung gegen das SARS CoV-2-Virus buchen. Impfberechtigt sind alle Psychotherapeuten und das Praxispersonal zwischen 18 und 65 Jahren, verimpft wird der Wirkstoff von AstraZeneca.
Die Terminvereinbarung ist telefonisch über die 116117 sowie online über https://www.impfterminservice.de möglich. Zur Impfung im Impfzentrum muss eine ausgefüllte und unterschriebene oder gestempelte Arbeitsgeberbescheinigung, die Terminbestätigung (die nach der Buchung zugestellt wird) sowie der Personalausweis mitgebracht und vorgelegt werden. Als Parxisinhaber müssen Sie die beigefühte Arbeitgeberbescheinigung für dich selbst ausstellen und unterschreiben. Ohne diese Dokumente kann keine Impfung erfolgen. Eine Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung ist diesem Telegramm biegefügt.
Ob auch ältere Psychotherapeuten eine Impfbescheinigung erhalten, hängt zum einen davon ab, ob und wann die Impfverordnung die geänderte STIKO-Empfehlung umsetzt und ob und wann die Sozialbehörde in Hamburg den Kreis der impfberechtigten Personen ausweitet. Beides ist zur Zeit nicht absehbar.

Die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie hier mit einem Klick.

Corona: Bescheinigung berechtigt nicht für Impftermin!
Viele Patienten fragen aktuell nach Bescheinigungen, mit denen der Arzt bestätigt, dass sie in eine der Priorisierungs-Klassen der Impfverordnung fallen. Bitte weisen Sie den Patienten ausdrücklich darauf hin, dass die Bescheinigung weder dazu berechtigt, sich einen Impftermin zu reservieren, noch dazu, im Impfzentrum einen Impfung zu verlangen oder bei der Sozialbehörde eine Ausnahmenberechtigung zu erhalten.
Die Sozialbehörde ruft die impfberechtigten Personen jeweils auf. Patienten, die an einer Krankheit leiden, die in die Priorisierung_Klasse 2 eingestuft sind, können sich aktuell nur in Schwerpunktpraxen impfen lassen. Diese laden die impfberechtigten Patienten direkt ein. Auch dort reicht eine Bescheinigung nicht aus, um eine Impfung zu erhalten.
Corona: Der Sachstand
Die Impfkampagne in Hamburg ist – wie bundesweit- von der Verfügbarkeit der Impfdosen abhängig. Nach wie vor sind die Lieferzusagen der Pharmaindustrie nicht belastbar; dies gilt vor allem für AstraZeneca. Erst in dieser Woche umfasste eine Lieferung nur die Hälfte der zugesagten Dosen, eine zweite fiel komplett aus.
Trotzdem konnten schon einige Meilensteine erreicht werden:
Die Bewohner der Alten- und Pflegeheime sind mit der zwieten Impfung versorgt und damit recht sicher geschützt gegen einen schweren Verlauf einer Covid-Erkrankung.
Im Impfzentrum konnte die Zahl der täglichen Impfungen auf bis zu 4.000 erhöht werden. Hierzu wurde die zweite Halle -und damit drei weitere Cluster- in Bertrieb gebommen. Die STrukturen haben sich als gut belastbar erwiesen, sodass einem weiteren Hochfahren der Impfzahlen nichts im Wege stünde – wenn es denn ausreichend Impfstoff gäbe.
Verimpft werden im Impfzentrum aktuell alle zugelassenen Vakzine. Nach wie vor haben wir keinerlei ernsthafte oder systematische Impf-Zwischenfälle registriert.
Die niedergelassenen Ärzte und ihre Teams sind weitgehend mit der Erstimpfung versorgt oder haben TEmrine buchen können. Leider können Pathologen und das nichtärztliche Personal in den Laboren keine Impftermine buchen, da siie in der Impfverordnung erst in der „Prio 3“ eingestuft sind, die noch nicht aufgerufen ist. Ab kommender Woche können zudem niedergelassene Psychotherapeuten und ihr Praxispersonal einen Impftermin buchen. Damit dürfte die KV Hamburg die erste KV sein, in der nahezu alle KV-Mitglieder und die Praxisteams geimpft sind, beziehungsweise einen Impftermin haben oder erhalten können.
ebenfalls ab kommender Woche beginnt die Verimpfung in den Praxen. aufgrund des geringen Volumens der zur Verfügung stehenden Impfstoffe und der Vorgabe der Sozialbehörde, nur Patienten definierter Indikationen aus der Prio-Klasse 2 zu impfen sowie logistischer Probleme wird die Impfung zunächst in Schwerpunktpraxen der Onkologie, Pulmologie und Nephrologie stattfinden können. Sobald der Impfstoff in größerer Zahl vorhanden ist, werden auch hausärztliche Praxen in die Impfkampagne einbezogen.
Grippeimpfstoff 2021/2022
Kurzfristig hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entschieden, dass Ärzte in der neuen Grippesaison ausnahmsweise von den G-BA-Vorgaben abweichen dürfen und bei Bedarf für ihre Patienten ab 60 Jahren auch auf andere Grip- peimpfstoffe als den Hochdosisimpfstoff ausweichen können. So steht es in dem Entwurf für eine sogenannte „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“.
Die Bedingungen für den Einsatz des Hochdosisimpfstoffs Efluelda® bleiben unverändert. Der von der Stiko für Personen ab 60 Jahren empfohlene Impfstoff ist trotz des höheren Preises wirtschaftlich und es entsteht für die Praxen kein „Prüfungs- bzw. Regressrisiko“ durch BEstellung und Verwendung dieses Impfstoffs!
Im Gesundheitswesen hatte der G-BA Beschluss zur Anpassung der Schutzimp- fungsrichtlinie für einigen Aufruhr gesorgt. So wurde kritisiert, dass es mit Sanofi bislang nur einen Hersteller für die Hochdosis-Vakzine gibt und die Versorgung der Über-60-Jährigen damit nur auf einer einzigen Säule ruht. Außerdem gab es in den Praxen große Probleme bei notwendigen Änderungen der Bestellungen. So hat diese Anpassung des BMG keinen fachlichen Hintergrund, sondern versucht pragmatisch entstandene Probleme zu lösen.
Die Auswahl des Grippeimpfstoffs für den Herbst wird durch diese neue Ent- scheidung des BMG für die Ärzte nicht unbedingt einfacher. Der Hamburger Apothekerverein informiert, dass die Firma Sanofi bekannt gegeben hat, dass Efluelda® wohl erst ab Oktober ausgeliefert wird. Die Influenza Impfung soll nach den Empfehlungen des RKI im Oktober und November durchgeführt werden.
Sind Anpassungen vor diesem Hintergrund notwendig, besprechen Sie bitte al- les Weitere mit der Apotheke ihrer Wahl.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.kvhh.net Bei Fragen wenden Sie sich an die Praxisberatung (Tel. 040/22802 -571/572)
Für Fragen zu allen KV-Themen – auch zu den in diesem Telegramm genannten: Infocenter der KV Hamburg, Telefon 22802-900 Fax 22802-885, E-Mail-Adresse: infocenter@kvhh.de
Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/4/d/0/a/4d0a57545541c78c64bfcf9b39d9ba077ab5d518/Nr-6-Stand-21-03-05.pdf


Rundschreiben der KV Nr. 4: Impfberechtigung, Atteste, Testvertrag mit Schulbehörde

Corona: Impfberechtigung für Ärzte und Teams – ab sofort
Die beharrlichen Vorstöße der KV Hamburg bei der Sozialbehörde haben Erfolg gezeigt. Sozialsenatorin Melanie Leonhard hat eingewilligt, dass alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Hamburg inklusive der Praxisteams eine Impfberechtigung erhalten. Die Regelung gilt ab sofort.
Für das Procedere beachten Sie bitte folgendes:
 Die Vergabe erfolgt ausschließlich über Telefon (116 117). Das Callcenter ist täglich von 8 bis 20 Uhr zu erreichen.
 Bitte bereiten Sie eine Liste mit Namen und Geburtsdatum der Ärzte und Mitarbeiter vor, die geimpft werden wollen. Das beschleunigt die Terminbuchung. Für jeden Impfling wird ein gesonderter Termin vereinbart.
 Für Team-Mitglieder muss die beigefügte Arbeitgeberbescheinigung zur Legitimation im Impfzentrum ausgedruckt und ausgefüllt werden.
 Praxisinhaber bestätigen auf einem Privatrezept mit Stempel und Unterschrift ihre Identität zur Vorlage im Impfzentrum.
 Wir empfehlen, das Praxisteam auf zwei Termine aufzuteilen. Es ist nicht auszuschließen, dass Impfreaktionen auftreten, die für in der Regel einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit führen können.
Das Impfangebot gilt bis zum 21. März. Leider hat die Behörde die psychologischen Psychotherapeuten von der Impfberechtigung ausgenommen. Wir bemühen
uns weiter, dass diese Gruppe ebenfalls eine Impfeinladung erhält.

Die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie hier mit einem Klick.


Corona: Atteste für Corona-Schutzimpfungen
Patienten können sich auch jetzt schon bescheinigen lassen, dass sie an einer Erkrankung leiden, die in der Impfverordnung in der Priorität 2 oder 3 eingestuft ist. Das Attest geht nicht auf die konkrete Indikation ein, sondern bestätigt lediglich, dass eine Erkrankung im Sinne von § 3 Ziffer 2 bzw. § 4 Ziffer 2 der Coronavirus-Impfverordnung besteht. Die KV Hamburg hat ein Formular entworfen, das Sie in Ihrer Praxis einsetzen können. Es ist diesem Telegramm beigefügt. Sie müssen es aber nicht nutzen, für die Form des Attestes gibt es keine Vorgaben. Das Ausstellen des Attestes wird mit 5 Euro (GOP 88320) honoriert, sollten Sie das Attest per Post versenden, können Sie zusätzlich 0,90 Euro (GOP 88321) für Porto berechnen. Diese Leistung wird nicht im Rahmen des GKVLeistungskataloges erbracht, so dass Sie sie auch für Privatpatienten erbringen können. Die Gelder kommen unmittelbar vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Die Abrechnung erfolgt gegenüber der KV Hamburg mit der Quartalsabrechnung. Bei gesetzlich Versicherten kann wie gewohnt die elektronische Gesundheitskarte eingelesen werden. Für die Ausstellung des Attests ist die GOP 88320 berechnungsfähig. Wird die Ausstellung telefonisch vom Versicherten angefordert, kann zusätzlich die GOP 88321 für den postalischen Versand in Ansatz gebracht werden. In diesen Fällen können die Patientendaten manuell im Praxisverwaltungssystem eingegeben bzw. aus einem der Vorquartale übernommen werden. Werden weitere GKV-Leistungen für den Patienten erforderlich, können diese auf demselben Schein abgerechnet werden. Für Privatpatienten gilt das gleiche Vorgehen wie bei der Abrechnung von Leistungen nach Testverordnung. Folgende Informationen müssen erfasst werden:
 VKNR 48850 (Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS))
 IK Nr. 100 048 850
 KTAB „06“
 Name, Vorname, Geb. Datum sowie Adresse des Patienten
 Angabe der Pseudo-GOP 88320 und ggf. 88321 bei Versand per Post
 Auf diesem Schein sind keine anderen Leistungen berechnungsfähig!
Alle Abrechnungsunterlagen müssen Sie bis zum 31.12.2024 aufbewahren; sie sind nicht an die KVH zu übermitteln. Bitte weisen Sie Ihre Patienten explizit darauf hin, dass das Attest der grundsätzlichen Impfberechtigung noch nicht eine konkrete Impfung zur Folge hat. Die Sozialbehörde wird die Gruppen jeweils aufrufen. Erst wenn die entsprechenden Personengruppen zur Impfung aufgefordert wird, kann der Patient einen Termin buchen und wahrnehmen.


Corona: Testvertrag mit Schulbehörde verlängert
Das Recht für Lehrer, sich auch ohne Symptome per PCR-Test auf Corona testen zu lassen, ist von der Schulbehörde verlängert worden. Der diesbezügliche Vertrag mit der KV Hamburg gilt nun bis 30. Juni 2021. Anders als die Vorgängerverträge gilt er auch in der Zeit der März-Ferien. Die finanziellen Bedingungen sind unverändert. So rechnen Ärzte für den Abstrich weiterhin die GOP 98243 ab und erhalten hierfür 25 €. Im Laborbereich wurde eine Anpassung der abrechnungsfähigen GOPn erforderlich, da die bisher verwendeten GOPn 12221, 40101 und 32811 auf Bundesebene gestrichen wurden. Im Rahmen des Vertrags sind daher nun die GOPn 12220, 40100 und 32816 vom Labor berechnungsfähig. Die Bewertung bleibt unverändert. Weiterführende Informationen zu diesem Thema sowie die beigefügte Vorlage finden Sie auf unserer Homepage (www.kvhh.net) unter Corona: Informationen für die Praxen – Atteste.


Bitte E-Mail-Adresse mitteilen
Aktuell verändern sich die Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Arbeit vor allem im Hinblick auf die Corona-Pandemie in einem noch nie dagewesenen Tempo. Die sehr kurzfristige Zulassung der Ärzte zum Impfen ist ein neuerliches Beispiel hierfür. Solche Informationen müssen sofort an Sie weitergegeben werden. Aus diesem Grund ist die Nutzung des E-Mail-Versandes immer wichtiger geworden. Falls Sie Ihre E-Mail-Adresse uns noch nicht mitgeteilt haben sollten, bitten wir Sie herzlich – in Ihrem eigenen Interesse – dies nun nachzuholen. Bitte senden Sie eine E-Mail an die Adresse telegramm@kvhh.de. Vielen Dank.


Homepage beachten
Bitte beobachten Sie regelmäßig die veröffentlichten Informationen auf unserer Homepage unter „Corona- Informationen für Praxen“, insbesondere den Newsfeed, sowie die dort veröffentlichte Übersicht zu den geltenden Abrechnungsbestimmungen (Schlagwort: „Abrechnung und Vergütung“).


Amtliche Veröffentlichung
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg www.kvhh.de wird unter der Rubrik „Recht und Verträge / Amtliche Bekanntmachung“ Folgendes
bekannt gegeben:
 Verteilungsmaßstab – Rettungsschirm Fachärzte Quartal 4/2020
 2. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab ab dem 01.01.2021
Hinweis: Verträge
 Honorarvereinbarung für das Jahr 2021 (Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).)

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/8/1/6/6/81662edfcc935cc2e594e59ddf75f6fef3ebe202/Nr-4-Stand-21-02-19.pdf

Rundschreiben der KV Nr 1/2021: Corona-Impfung – Impfstoff, Impfzentrum, Termine

Corona-Impfung: KV-Mitglieder werden stärker eingebunden
Die KV-Mitglieder werden in den kommenden Wochen sukzessive stärker in die Corona-Schutzimpfung einbezogen. Dies wird zunächst für die Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen gelten, anschließend aber auch für das Impfzentrum. Auf die Bitte der KV Hamburg, sich als Impfarzt zur Verfügung zu stellen, hatten sich mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte gemeldet. Um die Terminangebote in eine konkrete Dienstplanung zu überführen, setzt das Impfzentrum eine Dienstplanungs-App ein. Die Ärztinnen und Ärzte wurden von der Personalleitung des Impfzentrums entsprechend informiert und um Registrierung gebeten. Nach erfolgreicher Registrierung können angebotene Schichten in der App gebucht werden. Aus organisatorischen Gründen ist eine Übernahme von Schichten nur auf diesem Weg möglich. Wie bereits angekündigt, werden zunächst nur KV-Mitglieder für die Dienste eingesetzt. Da gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin eine Intensivierung der Impfungen in Alten- und Pflegeheimen notwendig ist, werden verstärkt KV-Mitglieder in Mobilen Teams eingesetzt, die Heimverträge und Dienste angeboten haben.
Zudem beginnen die Zweitimpfungen in der kommenden Woche. Wenn ab dem 25. Januar auch im Impfzentrum die Zweitimpfungen starten, werden auch dort KVÄrzte eingesetzt. Die Verantwortlichen des Impfzentrums hatten beschlossen, zunächst einen Stamm von festangestellten Ärztinnen und Ärzten auszubilden und einzusetzen, damit diese später die KV-Ärzte in die Arbeit einweisen können. Jeder KVArzt, der zum ersten Mal in den Mobilen Teams oder im Impfzentrum Dienst tut, erhält zunächst eine Einweisung bezüglich der Arbeitsweisen der Mobilen Teams und des Impfzentrums, hinsichtlich des Aufklärungsgesprächs sowie des Umgangs mit dem Impfstoff. Dies geschieht entweder vor Ort in den Einrichtungen oder im Impfzentrum.


Corona: So arbeiten die Mobilen Teams
Mobile Teams werden eingesetzt, um den Bewohnern von stationären Alten- und Pflegeheimen sowie den dort tätigen Pflegekräften eine Impfung anbieten zu können. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Impfstoffe gibt die Sozialbehörde vor, das mit der Organisation beauftragte DRK stellt daraufhin – in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Pflegeheim -die Teams zusammen. Sie werden entweder vom DRK oder vom jeweiligen Pflegeheim kontaktiert und um Unterstützung an einem festgelegten Tag gebeten. Die Größe der Teams hängt von der Größe des zu impfenden Heims ab. Ihm gehören Ärzte, MFA und Dokumentationskräfte an. Das Team wird immer unterstützt von medizinischem Fachpersonal, welches bereits eine Schulung im Impfzentrum durchlaufen hat und mit dem Impfstoff vertraut ist. Die zentrale Aufgabe des Arztes besteht in der Feststellung der aktuellen Impffähigkeit und der Aufklärung des Impflings. Die Impfung selbst wird durch die MFA vorgenommen.


Corona: So arbeitet das Impfzentrum
Im Impfzentrum auf dem Messegelände werden bis auf Weiteres 500 Impflinge am Tag geimpft. Dies wird mit den festangestellten Ärzten und MFA bewältigt, die damit auch Erfahrungen und Routine erwerben können für die Einbindung der neu im Impfzentrum tätigen Kräfte. Ab dem 25. Januar kommen noch einmal rund 500 Impfungen am Tag für diejenigen Bürger hinzu, die ihre zweite Impfung erhalten. Ab diesem Zeitpunkt werden auch den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Schichten angeboten, die Interesse an einer Mitarbeit im Impfzentrum bekundet hatten. Um einen kontinuierlichen Betriebsablauf zu gewährleisten, können immer nur komplette Schichten (7 bis 14 Uhr, 14 bis 21 Uhr) übernommen werden. Ärzte, die zum ersten Mal im Impfzentrum eingesetzt werden, müssen sich am Mitarbeiter-Eingang (Karolinenstr. 45 – links neben dem Haupteingang der Messe) einfinden und sich dort registrieren lassen. Das Impfzentrum ist vom Landeskriminalamt in eine besondere Gefährdungsklasse eingestuft worden und kann nur mit dieser Akkreditierung betreten werden. Zudem wird in regelmäßigen Abständen ein Corona-Schnelltest durchgeführt. Anschließend erfolgt die Einweisung in den Ablauf der Impfungen, die Aufklärung der Impflinge und den Umgang mit dem Impfstoff. Nach der Einweisung betreut ein Arzt zwei Behandlungszimmer („Impfboxen“), gemeinsam mit einer MFA. Die Impflinge werden nur in das Impfzentrum gelassen, wenn sie eine Bestätigung für den Impftermin vorweisen können. Danach werden sie zu einem Counter gewiesen, wo Personal der Stadt die Impfberechtigung überprüft (dies ist ein hoheitlicher Akt) und die Personaldaten in einen Laufzettel aufnimmt. Anschließend begibt sich der Impfling in einen Wartebereich vor den Impfboxen. In der Impfbox erfolgt die Aufklärung durch den Arzt. Es hat sich herausgestellt, dass diese Aufklärung mitunter umfangreicher ausfallen kann. Zudem überprüft der Arzt die aktuelle Impffähigkeit des Impflings. Diese quittiert er durch seine Unterschrift auf dem Laufzettel, der Impfling quittiert die Aufklärung. Die eigentliche Impfung führt die MFA durch, sodass der Arzt sich in die zweite Impfbox zum nächsten Impfling begeben kann. Nach der Impfung steht dem Impfling ein Wartebereich zur Verfügung, in dem er zwischen 15 und 30 Minuten verweilen kann. Der Wartebereich ist überwacht, um bei Zwischenfällen sofort eingreifen zu können. Im Hintergrund steht ein ärztlicher Leiter des Impfzentrums zur Verfügung, falls es Zweifelsfragen zu klären gibt. Die ärztlichen Leiter werden durch ein Team von niedergelassenen und ehemals niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gebildet.

Corona: So erhalten Impfärzte ihr Honorar
Die Abrechnung der Arbeit als Impfarzt erfolgt nach der Zahl der geleisteten Stunden. Für einen Dienst in der Woche werden 120 Euro/Stunde gezahlt, für Wochenende und Feiertag 140 Euro/Stunde. Diese Sätze gelten sowohl für die Arbeit im Impfzentrum wie im Pflegeheim. Sollten Sie für die Arbeit in einem Pflegeheim eine eigene MFA mitbringen, so wird Ihnen eine Aufwandsentschädigung von 40 Euro/Stunde je Helferin gezahlt. Auf der Homepage unter Formulare für die Praxis / Anträge, Dokumentationsbögen, Merkblätter steht unter „M“ für Mobile Impfteams ein Formular zur Verfügung, welches Sie bitte zur Abrechnung der geleisteten Stunden im Pflegeheim nutzen. Dort hinterlegen Sie ebenfalls ihre Kontodaten. Das Formular senden Sie bitte unterschrieben per Mail oder Fax an uns – die Adressen sind auf dem Formular hinterlegt. Eine Abrechnung erfolgt zeitnah. Die Abrechnung der Stunden aus dem Impfzentrum erfolgt ebenfalls über die KV Hamburg. Wir bereiten hierfür eine aufwandsarme elektronische Lösung vor. Sie werden rechtzeitig über die Abrechnungsmodalitäten unterrichtet. Die Zahlung des Impf-Honorars führt nicht zu einer „Scheinselbständigkeit“; eine gesetzliche Klarstellung ist auf dem Weg. Auch ist das Honorar nicht umsatzsteuerpflichtig.


Corona: So ist das Impfzentrum organisiert
Das Impfzentrum ist rechtlich eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese hat die KV Hamburg mit dem Aufbau und der operativen Umsetzung des Zentrums betraut. Dies bedeutet konkret, dass die Stadt Hamburg die Mitarbeiter des „Check-in“ stellt, da diese eine hoheitliche Aufgabe erfüllen. Alle anderen organisatorischen Aufgaben sind der KVH übertragen worden – übrigens ist die KVH bundesweit die einzige KV, die in dieser umfänglichen Weise in den Impfprozess eingebunden ist. Die Sozialbehörde stellt alle wichtigen Weichen im Zentrum, vor allem entscheidet sie über die Frage, welche Bevölkerungsgruppe wann zum Impfen eingeladen wird und wieviel Impfstoff für welche Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Nun gehört der Betrieb eines Impfzentrums zum einen nicht zum Sicherstellungsauftrag der KVH, zum anderen kann sie einen Betrieb einer derartigen Größenordnung (bereits jetzt sind über 1.000 Mitarbeiter eingestellt), nicht mit KV-Kräften organisieren. Deshalb hat die KVH eine Reihe von Partnern gewinnen können, die mit uns für die Stadt Hamburg in der Messe arbeiten:
 Die „alanta health care“ stellt mit Benjamin Laatzen den Leiter des Impfzentrums. Er ist für alle Fragen verantwortlich mit Ausnahme von medizinischen und pharmazeutischen Themen. „alanta“ hat zudem mit mehreren Managern im medizinischen, pharmazeutischen und IT-Bereich einen Großteil der Aufbauarbeit gestemmt. „alanta“ ist Deutschlands führender Hersteller von Zytostatika und individuellen Arzneimitteln. Sie betreibt auch die Praxisklinik Mümmelmannsberg.
 Die „OMR – Ramp 106“ verantwortet den gesamten operativen Bereich: die Ausstattung des Zentrums, Akkreditierung, Personenlenkung, Unterhalt und vieles mehr. Die OMR veranstaltet große Messen und Rock-Festivals, unter anderem das Hard-Rock-Festival in Wacken. Sie koordiniert alle Service-Angebote und die Arbeit der mehreren Sicherheitsfirmen, die im und um das Impfzentrum tätig sind.
 Die „Friedrich Karl Schröder GmbH“ stellt den Datenmanager. Dieser organisiert den Datenfluss aus den Impfboxen zur Behörde und zum RKI und organisiert vor allem die Einstellung der Termine zur Buchung per Telefon und Internet. Der Datenmanager ist damit die entscheidende Schnittstelle zur Koordinierung von Impfstoff und Impfterminen.
 Die „doctari GmbH“ stellt im Wege der Arbeitnehmerüberlassung Ärzte und MFA für das Impfzentrum und die Mobilen Teams.
 Zusätzlich ist ein Callcenter beauftragt. Dorthin werden alle Anrufer weitergeleitet, die über die 116 117 kommen und einen Impftermin buchen möchten. Dies sind nur die wichtigsten Firmen, die im Impfzentrum tätig sind. Eine ganze Reihe weiterer Firmen setzen die Vorgaben um und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.


Corona: Die Termin-Situation
Die Zahl der möglichen Impfungen hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. Aktuell können – kontinuierliche Lieferungen vorausgesetzt – in der Woche rund 16.000 Impfungen mit dem Impfstoff von „BioNTech“ durchgeführt werden, hinzu kommen demnächst wahrscheinlich rund 1.200 Dosen der Firma „Moderna“. Näheres zu beiden Impfstoffen siehe nächste Meldung. Aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidenten und er Bundeskanzlerin, bis Mitte Februar die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen durchgeimpft zu haben, liegt der aktuelle Fokus der Impfungen auf den Heimen. Mehr als 20 Teams sind hierfür täglich unterwegs. Es wird versucht, trotz dieses Schwerpunktes eine kontinuierliche Impfleistung von 500 Erstimpfungen im Impfzentrum aufrecht zu erhalten. Dies kann allerdings nur gewährleistet werden, wenn keine Lieferung – die wöchentlich erfolgen soll – ausfällt. Ab dem 17. Januar beginnen die Zweitimpfungen in den Heimen, ab dem 25. Januar im Impfzentrum. Damit würden dann im Zentrum insgesamt ca. 1.000 Menschen täglich geimpft werden können. Weitere Aufstockungen hängen davon ab, ob die Lieferungen der zugelassenen Impfstoffe erhöht werden können.


Corona: Die Impfstoffe
Aktuell wird im Impfzentrum ausschließlich der Impfstoff der Firma „BioNTech“ verimpft. Es handelt sich hierbei um eine neu entwickelte Form eines Impfstoffes. Er bringt mit Hilfe von Botenstoffen eine Information in die Zelle, die einen „Bauplan“ enthält für die körpereigene Bildung von bestimmten Spikeproteinen der (ungefährlichen) Hülle des Coronavirus, das wiederum zur Bildung von Antikörpern gegen das Virus SARS CoV-2 führt. Damit soll die körpereigene Immunisierung erreicht werden, ohne dass es zu stärkeren Komplikationen kommt, die von herkömmlichen Lebend- oder Tot-Impfstoffen her bekannt sind. Der Umgang mit dem „BioNTech“-Impfstoff ist nicht nur heikel, weil er tiefstgefroren (minus 70 Grad) transportiert werden muss, sondern auch, weil er im Handling sehr viel Sorgfalt erfordert. Der Impfstoff muss vor der Verimpfung aufbereitet werden, indem er mit größter Vorsicht mit NaCl vermischt wird. Wenn der Impfstoff aufgezogen ist, muss er innerhalb einer sehr kurzen Zeit (ca. einer Stunde) verbraucht werden. Aus einem Fläschchen lassen sich fünf, bei großer Sorgfalt häufig auch sechs Spritzen ziehen. Die Aufbereitung und Aufziehung des Impfstoffes erfolgt durch angeleitete und erfahrene MFA und PTA. Der ab dieser Woche wohl zur Verfügung stehende Impfstoff von “Moderna“ funktioniert nach demselben System, hat aber den Vorteil, dass er nicht so kühl gelagert (nur –24 Grad) und nicht mit NaCl rekonstruiert werden muss.


Corona: Impfung in den Praxen
Die Impstoffe von „BioNTech“ und „Moderna“ können wegen der dargestellten Aufwände bei Transport, Lagerung und in der Handhabung nicht in Arztpraxen eingesetzt werden. In der EU-Zulassung befindet sich ein Impfstoff von „Astra-Zeneca“. Dieser ist auf herkömmlichem Weg (Vector-Impfstoff) entwickelt worden. Er wäre der erste Impfstoff, der sich auch zur Verimpfung in der Praxis eignet, sobald er in großen Mengen zur Verfügung steht. Die KVen haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung beauftragt, im Rahmen der Impfverordnung Honorare auszuhandeln für die Corona-Schutzimpfung in den Praxen und vor allem für die Beratung in diesem Zusammenhang. Diese Beratungsziffer solle auch dann angesetzt werden können, wenn der Beratende von einer Impfung absieht oder die Impfung anschließend in einem Zentrum durchgeführt wird.


Corona: Termine für Ärzte und die Praxisteams
Die Einstufung der niedergelassenen Ärzte und ihrer Praxisteams in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in die Priorität 2 sorgt für großen Unmut unter den Ärzten. Viele Praxen betreuen Covid-Erkrankte oder mit dem Virus Infizierte und sind er Meinung, sie seien dem gleichen Risiko ausgesetzt wie beispielsweise das Krankenhaus-Personal.Dieses Argument unterstützt die KV Hamburg und hat es in der Politik auch immer wieder vorgebracht,, aber die Entscheidung ist durch die Verordnung gefallen und kann weder durch die KV Hamburg noch durch die Sozialbehörde in Hamburg verändert werden. Die KVH konnte lediglich erreichen, dass Ärzte im Notdienst der KVH (Arztruf Hamburg), die Praxen, die Infektsprechstunden über die KV anbieten, Arztgruppen, die häufig direkt aerosolbildenden speziellen Untersuchungstechniken ausgesetzt sind (RKI Definition) sowie die Dialyse-Zentren vorgezogen werden konnten. Die hierfür zur Verfügung gestellte begrenzte Zahl von Terminen ist mittlerweile komplett vergeben. Die Sozialbehörde wird entscheiden, wann die niedergelassenen Ärzte und ihre Teams Impftermine buchen können. Dies wird von der KV Hamburg organisiert werden und nicht über die 116 117 oder die entsprechenden Internet-Angebote laufen. Wir werden Sie über die Details informieren, sobald die Behörde den Impfbeginn festgelegt hat.

Corona: Weitere Fragen?
Uns erreichen jeden Tag eine Fülle von Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung. Wir beantworten Sie gerne. Bitte nutzen Sie auch unseren neuen FAQService auf der Website der KV Hamburg unter Corona-Informationen für Praxen/Corona-Schutzimpfung. Falls Sie uns Fragen stellen wollen, können Sie dies gerne unter coronaimpfung@kvhh.de tun. Wir werden bis auf Weiteres die Antworten auch über das KV-Telegramm, das gegebenenfalls in kürzeren Abständen erscheint, zusammenfassen.


Corona: Bitte Test-Termine anbieten
Mit der Schließung des Testzentrums am Hauptbahnhof am 15. Januar werden wir an einem Test interessierte Bürger an Arztpraxen weiterleiten. Dazu ist es erforderlich zu wissen, welche Praxis auch diese Tests anbietet. Diese Praxen bitten wir, uns entsprechende Termine zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung soll wie gewohnt über das Portal der Terminservicestelle laufen.Deshalb bitten wir Sie um die Angabe folgender Termine
 Termine für Untersuchung und ggf. Tests von Menschen mit Symptomen (Corona-Test – „Ich habe Symptome“).
 Termine für Tests von Menschen ohne Symptome (Corona-Test – „Ich habe keine Symptome“).
 Und natürlich die „normalen“ Termine für die Terminservicestelle.
Unter der Bezeichnung „Untersuchung auf Coronavirus“ ist für jeden Arzt in der TSS-Datenbank ein Terminprofil zur Verfügung gestellt. Dieses Terminprofil können Sie nutzen, um Termine für Patienten anzubieten, die symptomatisch sind, sowie für solche, die keine Symptome aufweisen. Die Einstellung dieser Termine erfolgt auf die gleiche Weise, wie die Einstellung der regulären TSS-Termine. Achten Sie jedoch bitte zwingend darauf, dass bei der Termineinstellung die Profile nicht verwechselt werden. Wenn Sie Hilfe bei der Einstellung der Termine benötigen, hilft Ihnen das Infocenter unter der Tel. 22802-900 gern weiter. Anleitungen zum Einstellen finden Sie außerdem auf der Homepage der KV Hamburg unter www.kvhh.net/de/praxis/terminservicestelle


Abgabefrist der Abrechnung
Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir darauf hinweisen, dass nur bis zum 31.01.2021 eingereichte Abrechnungen für das Quartal 4/2020 bei der Berechnung des Schutzschirmes und der Honorarauszahlung 4/2020 berücksichtigt werden können. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihre Abrechnungen in der regulären Frist bis zum 15.01.2021 abzugeben und auf Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist so weit wie möglich zu verzichten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abrechnungsabteilung gern zur Verfügung.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/e/0/6/7/e067d6fdcc82111ea0db274b5efa6b1d22736a32/Nr-1-vom%202021-01-14.pdf

Corona-Impfung: wichtige Informationen der STIKO und weiteres

Liebe Netzmitglieder,

wir möchten Sie hinsichtlich der Corona-Impfungen auf dem neuesten Stand halten und verlinken Ihnen dazu nachfolgend die Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zur Empfehlung der COVID-19-Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung: www.rki.de/corona-impfung. Weitere Informationen liefert auch das Bundesministerium für Gesundheit: Anspruch auf Schutzimpfung

Nach Rücksprache mit Frau Marbs von der KV Hamburg können wir Ihnen außerdem folgende Informationen geben:

1.   Die Menge der Impfdosen, die in Hamburg demnächst zur Verfügung stehen, ist nicht bekannt, bzw. wird nicht genau angegeben, um kriminellem Missbrauch vorzubeugen. Veröffentlichte Zahlen entsprechen wohl der ungefähren Menge.
2.   Die Organisation und Leitung der Verteilung der Impfdosen obliegt ausschließlich der Behörde für Gesundheit und Soziales, die die KV und die Krankenhäuser mit einbezieht. Das bedeutet, dass Krankenhäuser ebenfalls Impfdosen erhalten, die sie nach eigener Priorität verwenden.
3.   Für die im KV-Notdienst tätigen Kolleg:innen gilt angeblich oberste Priorität. Diese werden direkt von der KV kurzfristig mit Terminangeboten zur Impfung angeschrieben.
4.   Eine detaillierte Auflistung der Risikogruppen und deren Impfreihenfolge finden Sie in den nachfolgenden Links:

Stufenplan Impfung

Prioritätengruppen

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!

Ihre ÄrzteNetz Geschäftsstelle

Rundschreiben der KV Nr. 79: Corona Testzentrum, Corona Sprechstunden, Informationen zum Impfstoff