Leitfaden zu ambulanter patienten-zentrierter Vorausplanung für den Notfall

Liebe Netzmitglieder,

die DEGAM hat einen Leitfaden für die ambulante patienten-zentrierte Vorausplanung für den Notfall im Rahmen von COVID-19 herausgebracht. Sie finden den Leitfaden hier auf der Website der DEGAM.

Quelle: https://www.degam.de

Hygiene in der Arztpraxis – Sonderausgabe zu COVID-19

Liebe Praxen,

da unsere beliebten Hygiene Fortbildungen derzeit nicht stattfinden können, haben Frau Kurschat (Lehr-MTA, Labor Dr. Fenner und Kollegen) und Frau Miersch (Leitende MTA Mikrobiologie, Labor Dr. Heidrich und Kollegen) sich eine Alternative überlegt und für Sie ein kurzes Video zum Thema “Hygiene in der Arztpraxis – Sonderausgabe zu COVID-19” erstellt.

Wenn Sie Fragen zu den Inhalten haben, nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion unterhalb dieses Beitrags. Wir werden die Fragen dann entsprechend weiterleiten und beantworten.

Ihr ÄrzteNetz

Rundschreiben der KV vom 06. April

Schutzausrüstung wird ab Donnerstag ausgeliefert

Ab Donnerstag kann die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Schutzausrüstung an Hamburger Vertragsärzte und –psychotherapeuten ausliefern. Es handelt sich um Schutzmasken, die die KVH selbst gekauft hat (und die auch geliefert wurden) sowie um Desinfektionsmittel, die das Hamburger Unternehmen Beiersdorf der KV gespendet hat. Hierfür hat die KV dem Unternehmen im Namen aller KV-Mitglieder herzlich gedankt. Die Lieferung erfolgt bezirksweise an alle Ärzte und Psychotherapeuten. Der Plan ist wie folgt aufgebaut:

Do. 09.04. Bezirk Altona (Ärzte)

Di. 14.04. Bezirk Bergedorf und Wandsbek (Ärzte)

Mi. 15.04. Bezirk Eimsbüttel und Hamburg Mitte (Ärzte)

Do. 16.04. Bezirk Hamburg Nord und Harburg (Ärzte)

Mo./Di. 20./21.4. Psychotherapeuten (alle Bezirke)

Die Lieferung erfolgt an den genannten Tagen zwischen 8 und 18 Uhr . Es ist leider nicht möglich, die Anlieferungszeit genauer einzugrenzen. Wenn Sie Ihre Praxis nicht besetzt halten können, können Sie eine Adresse in der Nähe aushängen, bei der das Paket abgegeben werden kann. Eine Zweitanlieferung wird nicht möglich sein.

Telefonsprechstunde deutlich erleichtert

Am Freitagabend haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen eine Einigung über die Honorierung von Telefonsprechstunden erzielt. Alle Ärzte und Psychotherapeuten können – befristet bis zum 30.06.2020 – die Patienten öfter und länger auch telefonisch betreuen. Die Gesprächskontingente sind Arztgruppen-individuell gestaffelt. Die neuen Gesprächsleistungen können auch abgerechnet werden, wenn in dem Quartal kein persönlicher Arzt-Patientenkontakt stattgefunden hat. Abrechnungsvoraussetzung ist, dass der Patient der Praxis bereits „bekannt“ ist. Hierzu zählt jeder Patient, der in den letzten sechs Quartalen vor dem Abrechnungsquartal wenigstens einmal in der Praxis gewesen ist. Die Staffelung ist wie folgt geregelt (Preise nach Hamburger Gebührenordnung):

Gruppe 1: Alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten, Neurologen, Nervenärzte, Psychiater, Neurochirurgen, Ärzte für psychosomatische Medizin GOP 01433 (10 Minuten): 17,16 Euro, maximal 3 Stunden, 20 Minuten​

Gruppe 2: Hausärzte, Kinderärzte, Schmerztherapeuten GOP 01434 (5 Minuten): 7,24 Euro max. 30 Minuten

Gruppe 3: Gynäkologen, HNO-Ärzte, Dermatologen, Internisten (fachärztlich), Orthopä- den, Urologen GOP 01434 (5 Minuten): 7,24 Euro max. 25 Minuten

Gruppe 4: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, MKG- Chirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Ärzte für physikalische und rehabilitative Medizin GOP 01434 (5 Minuten): 7,24 Euro max. 10 Minuten Der vollständige Beschluss ist auf der KVH-Homepage nachzulesen (www.kvhh.de)

Coronavirus-Kennzeichnung ändert sich

Seit dem 1. April muss an allen Tagen, an denen der Patient wegen des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder wegen einer nachgewiesenen In- fektion mit dem Coronavirus behandelt wird, das Zusatzkennzeichen 88240 in der Abrechnung in Ansatz gebracht werden. Sobald ein Tag eines Quartals mit der Kennzeichnung versehen wurde, so werden alle an diesem Tag erbrachten Leistungen extrabudgetär vergütet. Zudem werden ebenfalls die Versicherten- , Grund- oder Konsiliarpauschalen sowie die Zusatzpauschalen für Pneumologie (GOP 04530 und 13650) sowie die fachinternistische Behandlung (GOP 13250) extrabudgetär vergütet. Für das 1. Quartal 2020 wird jeder Fall, in dem eine Leistung als „Corona- virus-Fall“ mit der 88240 gekennzeichnet wurde, extrabudgetär vergütet.

Versandkostenerstattung auch für Folgeverordnungen

Die Erstattung von Versandkosten ist auf Folgeverordnungen erweitert worden. Die „Versandkostenpauschale“ (GOP 40122) ist dafür neben der GOP 01820 (Re- zepte etc.) abrechnungsfähig. Die Regelung bezieht sich auf alle Folgever- ordnungen (Arznei-, Heilmittel sowie Hilfsmittel, Krankenbeförderung). Die Abrechnung ist für Patienten möglich, die im laufenden oder im Vorquartal in der Praxis waren.

Anschaffungen für Schutzausrüstung werden erstattet

Die KV Hamburg konnte mit den Krankenkassen vereinbaren, dass die Kosten für Schutzausrüstung, die eine Praxis selbst organisiert hat, erstattet werden. Hierfür wird die Vorlage der Originalrechnung nötig sein. Wir bitten Sie deshalb, die Originalrechnung (oder das pdf bei elektronischer Rechnungs- stellung) aufzubewahren. Sobald die Details feststehen, werden wir über den konkreten Erstattungsweg informieren.

Quelle: https://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2009/10/72/nr-64-vom-2020-03-06.pdf

Pilotstudie des ÄrzteNetzes zur Immunität gegen Corona-Viren

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind zu Zeiten der Corona-Krise einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Gleichzeitig stellen sie eine systemrelevante Gruppe dar, deren Funktionsfähigkeit unbedingt gesichert bleiben muss. Abhilfe kann nach aktuellem Stand die Abklärung der persönlichen Immunität gegen SARS-CoV-2 schaffen. Deswegen wollen wir als ÄrzteNetz bei unseren niedergelassenen ärztlichen Mitgliedern eine Antikörper Testung ab dem 06. April 2020 durchführen.

Das ÄrzteNetz Hamburg bietet sich als Studienkollektiv an, weil es im ganzen Hamburger Raum über 300 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in 145 Haus – und Facharztpraxen (Einzelpraxen und verschieden große Praxen in unterschiedlicher Kooperationsform) hat sowie acht angeschlossene Netzkrankenhäuser mit ihrem ärztlichen Personal. Anhand dieser relevanten Gruppe soll in der Studie festgestellt werden, wie der Immunisierungsgrad aktuell (2. Aprilwoche) ist und sich im Verlauf nach vier und acht Wochen gestaltet.

Ziel der Studie soll es sein, den Ärzten eine größere Sicherheit in der Einschätzung einer möglicherweise bereits bestehenden Immunität geben. Wir möchten zur Klärung beitragen, wie sich die Corona Immunisierung innerhalb der Hamburger Ärzteschaft entwickelt. Dies soll anhand der pseudonymisierten Ergebnisse in einer Pilotstudie untersucht werden. Darüber hinaus ergeben sich möglicherweise auch Konsequenzen für andere mit der Patientenbehandlung und –pflege betraute Berufsgruppen. Gleichzeitig können die Ergebnisse relevant im Kampf gegen zukünftige Epidemien sein.

Als individuelle Kriterien sollen folgende Parameter berücksichtigt werden:

1. Ambulant – stationär

2. Fachrichtung

3. Individuelle Vorerkrankungen/Risikofaktoren der Probanden

4. Individuelle Corona-Anamnese der Probanden – Stattgehabte PCR-Testung – Aufenthalt im Risikogebiet – Exposition gegenüber positiv getesteten Personen

Durchführung:

Die Studie wird als Pilotstudie durchgeführt mit der zurzeit einzigen zertifizierten Testsubstanz SARS – CoV – 2 ELISA IgG 96×01 El 2606 – 9601 G der Firma Euroimmun Lübeck, Deutschland. Die eingesandte Vollblutprobe (5ml) wird 5 – 10 Tage nach Auswertung entsorgt. Testpersonen sind Hamburger Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachrichtungen im niedergelassenen und stationären Bereich, soweit sie Mitglieder im ÄrzteNetz Hamburg sind. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und nach Kenntnisnahme und Einwilligung der Informationen zu der Studie einschließlich der erforderlichen Datenschutzbestimmungen.

Testverlauf:

Es werden Antikörpertests zu drei Zeitpunkten im Abstand von null , vier und acht Wochen durchgeführt. Die Testungen erfolgen in drei dem ÄrzteNetz Hamburg angehörenden Laboren nach identischem Verfahren und mit identischer Testsubstanz. Mittels Barcode erfolgt die Pseudonymisierung der Daten. Zur Auswertung wird der anonymisierte Teil der Anforderungsbögen an die Studienleitung übermittelt. Die Teilnehmer erfahren das Testergebnis persönlich wie bei jeder anderen Laboruntersuchung.​

Kosten:

Die Laborkosten der niedergelassenen Ärzte werden vom ÄrzteNetz Hamburg komplett übernommen.

In unseren drei teilnehmenden Laboren Dr. Fenner & Kollegen, Von Froreich/Bioscientia & Dr. Heidrich & Kollegen sind die Testungen bereits angelaufen. Die Ethik-Kommission wurde zur Beratung hinzugezogen.

Die Anforderungsbögen sowie die Einwilligungserklärung, die Sie benötigen, um an der Studie teilzunehmen, finden Sie in unserem Archiv.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und halten Sie hier im Forum auf dem neusten Stand.

ÄrzteNetz Hamburg e.V. Kosten: Die Laborkosten der nieder gelassenen Ärzte werden vom ÄrzteNetz Hamburg komplett übernommen. Fazit: Im Ergebnis soll die Immunitätsentwicklung von Hamburger Ärztinnen und Ä rzten bei dieser Corona – Pandemie festgestellt werden. Darüber hinaus ergeben sich möglicherweise auch Konsequenzen für andere mit der Patientenbehandlung und – pflege betraute B erufsgruppen. Da jetzt erst die notwendige Testsubstanz vorliegt, ist ein umgehender Testbeginn unabdingbar, um die Validität der Studie zu erhöhen. Zugleich müssen wir prüfen, ob eine allseits vermutete asymptomatische Infektion tatsächlich maßgeblich zur Immunisier ung beiträgt. F ür Fragen stehen wir auch am Wochenende jederzeit zur Verfügung: Dr. Hans – Jürgen Juhl 0151 127 68 781 Dr. Andreas Schüßeler 0172 901 82 28

Radiologische Links zu Covid-19

Liebe Netzmitglieder,

wir haben nachfolgend einige relevante Links mit Informationen zu Covid-19 aus radiologischer Sicht für Sie zusammengetragen. Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion.

Radiology of Coronavirus: Spectrum of imaging findings: https://pubs.rsna.org/2019-ncov

Early Clinical and CT Manifestations of Coronavirus Disease 2019: https://www.ajronline.org/doi/full/10.2214/AJR.20.22961

Radiopaedia Eintrag zu Covid-19: https://radiopaedia.org/articles/covid-19-3?lang=us

Flussschema für COVID-19 Verdachtsfälle // RKI

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_DINA3.pdf?__blob=publicationFile

S1-Leitlinie zu COVID-19

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat ihre S1-Leitlinie „Neues Coronavirus – Informationen für die hausärztliche Praxis“ aktualisiert (AWMF-Nummer 053-054). Dabei wurde die Definition des „begründeten Verdachtsfalls“ geändert: In diese Kategorie fallen nun

Zuvor galt als begründeter Verdachtsfall, wer unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere und eine Reiseanamnese in ein/aus einem COVID-19-Risikogebiet hatte oder wer unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere und einen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte.

Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen wurden also in der aktualisierten Fassung aus der Definition herausgenommen.

SARS-Test nur mit Schutzausrüstung!

Wie zuvor betont die DEGAM, Hausärzte oder Praxismitarbeiter sollten nur dann Abstriche nehmen, wenn sie mit Schutzausrüstung ausgestattet sind, insbesondere mit Schutzmasken (FFP2/FFP3). Ansonsten empfiehlt die Gesellschaft, ein Praxisschild „Praxis führt keine Testungen durch“ anzubringen.

Da notwendige Schutzausrüstungen weiterhin nicht überall verfügbar oder sehr knapp sind, sollten Testungen allerdings – wann immer möglich –, nicht in der Praxis, sondern über regionale Teststationen / oder das Gesundheitsamt (Tel. 116117) durchgeführt werden.

Alternativ können Patienten selbst einen Rachen-Selbst-Abstrich nehmen (sofern Compliance des Patienten vorhanden).

Dazu stellt die DEGAM eine Anleitung zum Selbsttest zur Verfügung. Eine Meldung ans Gesundheitsamt erfolgt bei der „individuellen Vorgehensweise“ nur bei Nachweis einer Infektion.

Bei weiter steigenden Fallzahlen werde es in vielen Regionen allerdings logistisch nicht mehr möglich sein, alle Menschen mit „begründetem Verdacht“ einer Testung zu unterziehen, betonen die Allgemeinmediziner. „Begründete Verdachtsfälle müssen daher 14 Tage in der häuslichen Isolierung verbleiben, auch wenn eine Testung nicht möglich war.“ Zudem sollte eine telefonische Verlaufskontrolle durchgeführt werden.

Testung von Mitarbeitern

Zur Frage, ob und wie häufig das Praxispersonal getestet werden soll, gebe es derzeit nicht genügend belastbare Daten. Die DEGAM erwartet einen Antikörper-Assay, der eine bessere Entscheidungsgrundlage zur Frage einer bereits durchgemachten Infektion bietet.

Für die direkte Testung dürften dann Schnelltests (bedside-Virusnachweise) den Abstrich ablösen. Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung sei (solange kein relevanter Personalmangel vorliegt) immer eine Testung und Herausnahme aus der Versorgung erforderlich.

Bei relevantem Personalmangel hat das RKI differenzierte Optionen erarbeitet: Je nach Exposition unterscheiden sich die Empfehlungen, gemeinsam sind ihnen aber folgende zwei Möglichkeiten.

  • Nach Exposition und bei Symptomfreiheit: Arbeiten nur mit Mund-Nasen-Schutz und wenn möglich, kein Einsatz in der Versorgung besonders vulnerabler Patientengruppen.
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung: umgehende Testung auf SARS-CoV-2; bis zum Ergebnis Mund-Nasen-Schutz während gesamter Anwesenheit bei der Arbeit.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/S1-Leitlinie-zu-COVID-19-aktualisiert-408098.html

Schutzmaterialien – Bestände des ÄrzteNetzes

Dank intensiver und anhaltender Versorgungsrecherchen gelingt es uns immer wieder, Masken, Desinfektionsmittel, Schutzkleidung in wechselnden Stückzahlen zu bekommen.

– FFP 2 Masken: momentan nicht vorhanden – werden vsl. zeitnah geliefert
– Händedesinfektion 500ml: momentan nicht vorhanden
– Einmalhandschuhe je Größe S, M, L, XL (1000 Stück, unsteril)
– Vliesmundschutz, 3-lagig: momentan nicht vorhanden – werden vsl. zeitnah nachgeliefert

Bitte bestellen Sie nur, was Sie unbedingt benötigen – am besten per Mail unter info@aerztenetz-hamburg.de. Wir arbeiten die Bestellungen nach zeitlichem Eingang ab.

Die Preise, die wir Ihnen in Rechnung stellen, variieren, weil die Lieferanten unterschiedliche Preise aufrufen und wir bei einigen Artikeln (z. B. Masken vom ALZ) noch keinen Preis wissen.
Es ist selbstverständlich, dass wir für Besorgung und Bearbeitung eine Gebühr erheben müssen. Die Vielzahl der Bestellungen macht jetzt auch einen Transportservice erforderlich. Dies besorgt zunächst ein Kurierdienst. Die Fahrtkosten werden unter den belieferten Praxen aufgeteilt. Alles zusammen wird einen Aufschlag von 15% ausmachen, der dem von uns gezahlten Rechnungspreis aufgeschlagen wird. Bei Abholung in der Geschäftsstelle fallen keine Transportkosten an – wir bitten dann allerdings um Ankündigung bereits bei Bestellung.

Haben Sie besondere Fragen? Wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Rundschreiben der KV Hamburg vom 25. März

Schutzausrüstung – bitte RKI-Empfehlungen beachten
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Empfehlungen zur Wiederverwendung von Schutzausrüstung verabschiedet. Sie beziehen sich vor allem auf die Wiederverwendung von Schutzmasken. Die Empfehlungen sind diesem Telegramm beigefügt.

Testung nur bei klinischem Befund und therapeutischer Konsequenz
Auch nach Änderung der RKI-Empfehlungen zur „Covid-19-Verdachtsabklärung“ bleibt es bei der dringenden Bitte der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, nur Personen testen zu lassen, bei denen ein klinischer Befund auf eine mögliche Infektion besteht und das Testergebnis eine therapeutische Konsequenz erwarten lässt. Das RKI hat die Nennung von „Risikogebieten“ aufgehoben und eher allgemeine Kriterien benannt, dabei aber betont, dass die letztendliche Entscheidung beim behandelnden Arzt liegt. Angesichts der knappen Ressourcen bei Schutzausrüstung, aber auch den Labormaterialien sind „Wunschtestungen“ unverantwortlich.

Verspätete Abrechnung – Kontakt zur KV aufnehmen
Sollten Sie angesichts der aktuellen Situation Probleme haben, Ihre Abrechnung des Quartals 1/2020 fristgerecht bei der KV einzureichen, nehmen Sie bitte Kontakt zur Abteilung Abrechnung auf. Wir haben für das Quartal 1/2020 die Regelung zum Säumniszuschlag ausgesetzt. Allerdings können nach dem 30. April abgegebene Abrechnungen nicht mehr für das Quartal 1/2020 berücksichtigt werden.

Vielfältige Ausnahmeregelungen für die Abrechnung
Die Bundesebene veröffentlicht täglich neue Regelungen zur Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen und zur Qualitätssicherung, mit denen Ausnahmen und Erleichterungen geschaffen werden. Wir haben diese Regelungen auf unserer Homepage im Kasten zum „Corona-Virus“ unter dem Punkt „Abrechnung / ICD 10“ zusammengefasst.

Quelle: https://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2009/10/72/nr-61-vom-2020-03-25-1.pdf

Antikörpertest – Stand der Dinge

Derzeit wird am UKE und an weiteren Standorten weltweit an möglichen Antikörpertests für das Coronavirus geforscht. Kommt der Test zum Einsatz, kann festgestellt werden, ob bei der Person gegen das Corona Virus Immunität besteht und diese auch nicht mehr kontagiös ist.


Zum aktuellen Zeitpunkt sind die verschiedenen Tests noch nicht validiert und einsatzbereit. In den Laboren und Kliniken bereitet man sich auf einen großflächigen Einsatz vor. Es kann jedoch noch einige Wochen dauern, bis diese Tests wirklich genutzt werden können.

Im Internet sind vermeintliche Antikörpertests – insbesondere aus Asien – bereits zu erwerben. Nach Aussage von meinungsbildenden Experten sind diese Tests aber nicht ausreichend valide, sodass von der gegenwärtigen Nutzung abgeraten wird.