Wiederverwendung von FFP Masken

Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-NasenSchutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen CoronavirusErkrankung COVID-19

Hier die Wiederverwendung von MNS und FFP2- und FFP3-Masken

Da es aktuell zu einer Knappheit von Mund-Nasen-Schutz (MNS)1 und FFP2 – Masken kommt ist für die Aufrechterhaltung der Regelversorgung/ Abläufe in Einrichtungen des Gesundheitswesens notwendig, Strategien für einen ressourcenschonenderen Einsatz dieser Masken bzw. weiterer persönlicher Schutzausrüstung zu entwickeln. Nachfolgend finden sich entsprechende Orientierungshilfen.

Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen sollte nach einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikobewertung durch den Arbeitgeber vor Ort unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals, des betriebsärztlichen Dienstes und ggf. in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Bei der allgemeinen Behandlung und Pflege von Erkrankten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen wird in dieser ausgerufenen Notfallsituation ein MNS als Hygienemaßnahme für ausreichend gehalten, sofern sowohl die erkrankte als auch die behandelnde bzw. pflegende Person einen MNS tragen. Mindestens FFP2-Masken sind für die behandelnde Person bei Maßnahmen erforderlich, die mit einer Aerosolexposition einhergehen.

Empfehlung bei Lieferengpässen von MNS und FFP- Masken:

Die Maßnahmen zur Wiederverwendung von Schutzmasken, die gemäß Anhang 7 Ziffer 2 der TRBA250 und dem ABAS Beschluss 609 für den Fall einer Pandemie beschrieben sind, können auch bei den aktuellen Lieferengpässen hilfreich sein. Die Möglichkeit der Wiederverwendung von FFPMasken unter bestimmten Voraussetzungen während einer Schicht ist gleichermaßen beim MNS gegeben.

Die Wiederverwendung von FFP-Masken bzw. von MNS erfordert eine sichere Handhabung. Bei Nichteinhaltung steigt das Infektionsrisiko für Beschäftigte. Bitte beachten Sie, dass die folgend beschriebenen Maßnahmen zur Wiederverwendung daher nur auf ausgerufene Notfallsituationen anzuwenden sind, wenn FFP-Masken und/oder MNS nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

Diese Empfehlung ist auf Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit vom Robert Koch-Institut (RKI) in Abstimmung mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum SARS-CoV2 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt worden.


• Der Einsatz von MNS bei operativen Eingriffen erfolgt unverändert.
• Ebenfalls unbenommen ist der sofortige Wechsel des MNS bzw. der FFP-Masken bei (vermuteter) Kontamination bzw. Durchfeuchtung.
• Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene Wiederverwendung während einer Schicht.
• Weiterverwendung der MNS und FFP-Masken während einer Schicht nur durch dieselbe Person.
• Bei FFP-Atemschutzmasken erfolgt KEINE Wiederverwendung bzw. Weiterverwendung nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter Exposition zu Aerosolen, z.B. Bronchoskopie.

Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig und beim erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination des Trägers insbesondere im Gesicht (Nase, Mund, Augen) vermieden werden. Daher ist de Träger in die besonderen Maßnahmen zur Wiederverwendung gebrauchter Masken zu unterweisen. Bei der Wiederverwendung ist zu beachten, dass


• das Absetzen der Maske/ des MNS so zu erfolgen hat, dass hierdurch eine Kontamination der Maske/des MNS (vor allem der Innenseite) bzw. eine Kontamination des Gesichtes verhindert wird, z.B. durch ein vorherige Handschuhdesinfektion oder ein entsprechendes Handschuhmanagement (z.B. Mehrfachhandschuhe)
• nach dem Absetzen der Maske/des MNS sollte diese trocken an der Luft aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) und zwischengelagert werden, sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden
• ein abgegrenzter Bereich festzulegen ist, um eine sichere, für Publikumsverkehr nicht zugängliche Ablagemöglichkeit für die Maske/des MNS zu schaffen, so dass diese wiederverwendet werden kann
• die Handschuhe nach der Aufbewahrung der Masken fachgerecht zu entsorgen und die Hände zu
desinfizieren sind
• die gebrauchte Maske/der gebrauchte MNS eindeutig einer Person zuzuordnen ist, um ein Tragen durc andere Personen auszuschließen (z.B. Markieren der Masken am Halteband)
• benutzte Einweg-FFP Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmittel zu reinigen oder zu desinfizieren sind, d dies die Funktionalität der Maske negativ beeinflussen kann
• beim erneuten Anziehen des MNS/der Maske darauf zu achten ist, dass eine Verschleppung der Errege von der kontaminierten Außenfläche auf die Innenfläche verhindert wird. Das Berühren der Innenseite des Filtervlieses ist daher zu vermeiden
• beim erneuten Aufsetzen hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe zu tragen sind und die Handschuhe vor erneutem Patientenkontakt zu entsorgen sind
• Masken/MNS, deren Innenfläche durch Fehler bei der Handhabung möglicherweise kontaminiert wurden, nicht verwendet werden dürfen
• der Ort, an dem die Zwischenlagerung erfolgte, unmittelbar nach Entnahme der Maske/des MNS sachgerecht zu desinfizieren ist
• Der Einsatz von wiederverwendbaren Atemschutzmasken mit austauschbaren Partikelfiltern ist eine weitere Alternative zum Ressourcenschutz

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile

Fragen & Antworten // Expertise der KollegInnen nutzen

Liebe Netzmitglieder,

wir möchten Ihnen in diesem Forum die Möglichkeit geben sämtliche Fragen zu diskutieren, die sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise bei Ihnen stellen – z.B. zu Abrechnung, Versicherung, Verhaltensweisen, Schutzmaßnahmen, aktueller Forschungsstand etc.

Wir als ÄrzteNetz bündeln die Expertise unserer Mitglieder aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen. Nutzen Sie diese Synergien und fragen Sie Ihre KollegInnen!

Rundschreiben der KV Hamburg vom 23. März

KV koordiniert Versorgung von „Corona-Patienten“
Mit der steigenden Zahl von positiv auf das Covid-Virus getesteten Menschen wächst das Problem, daß auch diese Menschen ärztliche Behandlungen benötigen, die sich nicht im Rahmen eines Hausbesuches erledigen lassen. Damit diese Patienten nicht ungeregelt in die Praxen gehen, will die KV Hamburg Schwerpunkt-Sprechstunden einrichten. In Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden wollen wir Praxen identifizieren, die solche Block-Sprechstunden einrichten können. Die Information über die Spezial-Sprechstunden übernimmt die Terminservicestelle (TSS). Für die Einrichtung und den Betrieb solcher Blocksprechstunden wird es eine zusätzliche Kostenerstattung durch die Krankenkassen geben. Die Einzelheiten werden derzeit verhandelt.

Vorbereitung für Unterstützung der Kliniken laufen
Die meisten Virologen gehen davon aus, daß trotz der ersten Erfolge bei der
Eindämmung der Pandemie auf die Krankenhäuser in Hamburg eine große Herausforderung bei der Versorgung von schwer erkrankten Patienten wartet. Erwartet wird neben Problemen mit der Zahl der Intensiv- und Beatmungsbetten auch ein Mangel an ausreichendem Personal. Die KV Hamburg hat den Kliniken angeboten, daß sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit ärztlichem und pflegerischem Personal aushilft. Gedacht ist, daß im Falle, daß Personalengpässe in den Kliniken auch nach Ausschöpfen anderer Quellen (beispielsweise des Personalpools der Behörde) aus dem niedergelassenen Bereich verringert werden. Die KV Hamburg erarbeitet hierzu aktuell einen Notfallplan, der Vorschläge enthält, wie regional die ambulante Versorgung auf wenige Praxen konzentriert werden könnte, damit die übrigen Ärzte und ihr Personal in den Kliniken aushelfen können. Wir werden diesen Notfallplan in den kommenden Tagen den betroffenen Ärzten zustellen. Die Beteiligung an diesem Hilfseinsatz ist freiwillig.

Spahn spannt Sicherheits-Schirm über Honorare
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen „Sicherheits-Schirm“ über die Honorare der niedergelassenen Ärzte gespannt. Mit einem „Covid-Entlastungsgesetz“ sollen Umsatzeinbußen im EGV-Bereich, die auf eine geringere Inanspruchnahme solcher Leistungen durch die Versicherten während eines Pandemiefalles zurückgehen, ausgeglichen werden können. Die Finanzierung übernehmen die Krankenkassen. Entsprechende Regelungen im MGV-Bereich („Budget“) sollen im Honorarverteilungsmaßstab getroffen werden. Wir werden eine entsprechende Regelung erarbeiten, die unsere Bestimmungen zum „Garantie-ILB“ ergänzt. Schlußendlich werden die Krankenkassen verpflichtet, der KV die Pandemie-Aufwendungen zu ersetzen. Eine entsprechende Regelung hatte die KV Hamburg mit den Krankenkassen bereits abgestimmt.


Homepage beobachten!
Die KV Hamburg bittet darum, täglich mindestens einmal auf die Homepage zu schauen, um die neuesten Informationen zu erhalten.

Quelle: https://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2009/10/72/nr-60-vom-2020-03-23.pdf

BGW: Versicherungsschutz und Empfehlungen für Beschäftigte

Auf der Website der BGW finden Sie Angaben zum Versicherungsschutz im In- und Ausland, Schutzmaßnahmen für ärztliche Praxen, Kliniken und andere versicherte Betriebe, Antworten auf häufige Fragen (FAQ), Quellen für Hygienetipps und Aktuelles.

Nutzen Sie darüber hinaus für Ihre Praxis das Beratungsangebot der Betriebsärzte. Für diese Leistung muss eine Rahmenvereinbarung über die betriebsärztliche Beratung geschlossen worden sein.

COVID-19-Kodierung bei der Abrechnung

Die ICD-10-Kodierung von COVID-19 wirft bei einigen Ärzten Fragen auf. Hintergrund sind Hinweis- oder Fehlermeldungen in den Praxisverwaltungssystemen (PVS), die beim Eintragen des ICD-10-Codes U07.1! anbieterübergreifend aufzutauchen scheinen.

Weit verbreitet scheint demnach auch die Annahme, durch Löschen des Ausrufungszeichens im Code könnte die Fehlermeldung behoben werden.

Verschiedene Anbieter von PVS weisen auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ jedoch darauf hin, dass ihre Praxisverwaltungssysteme die Kodierung U07.1! nach den WHO-Vorgaben enthalten. Sie machen Unsicherheiten bei der richtigen Kodierung als Ursache für die Fehler- und Hinweismeldungen aus.

Wichtig sei, betonen die CompuGroup Medical, Medatixx und Indamed, sich an die Hinweise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu halten. Danach ist der Schlüssel „U07.1!“ in der ICD-10-GM als sekundärer Code (Ausrufezeichenschlüsselnummer) angelegt und muss zwingend ergänzend zu einem Primärcode (Code ohne Ausrufezeichen oder Stern) verwendet werden.

Zu Hinweismeldungen in den Praxissystemen kommt es nach Auskunft der Anbieter nur dann, wenn eine Primärdiagnose fehlt.

KBV-Empfehlungen zum Kodieren

Die KBV informierte bereits vergangene Woche: „Bei Patienten mit einer akuten Erkältung beispielsweise, bei denen der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht, verschlüsseln Ärzte sowohl die Erkältungskrankheit als auch COVID-19.“

In einer aktuell veröffentlichten Handlungsempfehlung erläutert die KBV niedergelassenen Ärzten zudem beispielhaft die COVID-19-Kodierung anhand zweier Fallkonstellationen.

Bei einem Patienten mit Erkältungserscheinungen könnten Ärzte demnach eine akute Infektion der oberen Atemwege mit J06.9 diagnostizieren und wegen Aufenthalts in einem Coronavirus-Risikogebiet die Verdachtsdiagnose U07.1 für COVID-19 eintragen.

Hatte der Patient zusätzlich Kontakt zu einem gesicherten COVID-19-Fall sollte zudem Z20.8 eingetragen werden (Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten).

Bei Verdachtsdiagnosen ist bekanntlich das Zusatzkennzeichen „V“ einzutragen, bei gesicherten Diagnosen das Zusatzkennzeichen „G“.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Sind Sie als Unternehmer Mitglied Ihrer Berufsgenossenschaft (BGW) im Rahmen der freiwilligen Unternehmerversicherung? Eine Erkrankung nach beruflichem Kontakt mit dem SARS-CoV2 dürfte als Berufskrankheit (BK 3101) oder als Unfall gewertet werden, sodass die Absicherung für selbständige Ärzte hilfreich sein könnte.

Informationen erhalten Sie bei Ihrer BG. Unsere Partner, Hagen und Kruse (040 30 96 98-0) und Neo-Consult (06421 4994490) unterstützen Sie als Mitglied des ÄrzteNetzes bei Bedarf hinsichtlich Ihrer Absicherung gegen Quarantäne und krankheitsbedingte Ausfälle.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch in der Geschäftsstelle melden unter: 040 2000 4500 oder per Mail unter info@aerztenetz-hamburg.de.

Offener Brief von Jens Spahn an die niedergelassenen Ärzte

Liebe Netzmitglieder,

nachfolgend finden Sie den offenen Brief von Jens Spahn an alle niedergelassenen Ärzte in Deutschland.

Schutzmaterial – Bestände des ÄrzteNetzes

Masken, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung sind in vielen Praxen knapp oder bereits nicht mehr vorhanden. Wir möchten dazu aufrufen, die Schutzmaterialien untereinander zu teilen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag, wenn Sie dringend Schutzmaterialien benötigen oder abgeben können. Die Koordination und Verteilung kann dann über die Geschäftsstelle laufen.

Gerne können Sie sich auch direkt in der Geschäftsstelle melden unter: 040 2000 4500 oder per Mail unter info@aerztenetz-hamburg.de

Ressourcen bündeln und koordinieren // Offener Brief von Dr. Heinrich

Liebe Netzmitglieder,

nachfolgend finden Sie den offenen Brief von Dr. Heinrich, der kürzlich an alle niedergelassenen Ärzte in Deutschland versandt wurde. Wir als ÄrzteNetz möchten der KV als Partner zur Seite stehen und vorab schon abfragen, welche personellen, ärztlichen und materiellen Ressourcen in den Praxen und Krankenhäusern zur Verfügung stehen, um dies an die KV zu melden. Dafür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte lassen Sie uns mithilfe der Kommentarfunktion unter diesem Beitrag wissen, welche freien Kapazitäten Sie haben:

  • verfügbares Material (z.B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Pneumokokken-Impfstoff etc.)
  • personelle Unterstützungsmöglichkeiten (freie Kapazitäten Ihrer MitarbeiterInnen, z.B. auch für Telefoninformation der KV für die Nummer 116 117)
  • ärztliche freie Kapazitäten bei nicht voller Auslastung Ihrer Praxis

Gerne können Sie sich auch direkt in der Geschäftsstelle melden unter: 040 2000 4500 oder per Mail unter info@aerztenetz-hamburg.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir erleben Tage, die uns und unsere Welt fundamental verändern. Wir spüren das alle vor Ort, in unseren Praxen, bei unseren Patienten und Mitmenschen.

Zunächst meinen ganz persönlichen Respekt und Dank für Ihre Leistung verbunden mit einem unendlich großen Dank an alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an alle unsere Familienangehörigen, die diese Last derzeit genauso tragen.

Wir stehen am Beginn einer exponentiellen Entwicklung. Die rasant steigende Zahl an nachgewiesen Infizierten belegt dies Tag für Tag.

In Anbetracht der rasanten Ausbreitung von SARS-COVID-19 in Deutschland und der zu erwartenden Extrembelastung der Gesundheitsversorgung, ist es an der Zeit, Vorkehrungen für die kommenden Wochen zu treffen.

Alle ärztlichen Fachgruppen – egal ob Haus- oder Fachärzte – sind von der Pandemie an vorderster Front betroffen. Derzeit können wir uns mit einigen Einschränkungen noch um unsere Patienten kümmern. Gleichzeitig bereiten sich die Krankenhäuser auf eine drastische Zunahme an COVID-19-Patienten vor. Auch wir ambulant tätigen Ärzte müssen uns auf die kommenden Wochen vorbereiten. 
Es reicht nicht aus, auf Hilfe zu warten.
Wir müssen jetzt selbstständig tätig werden.
Die Lage ist ernst.
Denn es stehen möglicherweise entscheidende Tage vor uns. Die Situation in den italienischen Krankenhäusern erschüttert uns zutiefst. Wenn ich die Berichte aus Norditalien, und insbesondere Bergamo, lese, dann müssen wir uns leider auch mit der Frage auseinandersetzen, ob die Krise in Deutschland nicht ähnliche Zustände erreichen wird. Dies müssen wir in unseren Überlegungen dringend berücksichtigen.

Dabei kommt es jetzt ganz entscheidend auf die Vernetzung aller niedergelassener Kolleginnen und Kollegen vor Ort an. Wir müssen in allernächster Zeit Ressourcen bündeln und Kapazitäten mit den Krankenhäusern koordinieren.

Dabei sehe ich insbesondere zwei Patientengruppen, um die es sich zu kümmern gilt:

 1. Tatsächlich an COVID-19 erkrankte Patienten
Diese werden, soweit sie nicht hospitalisiert werden müssen, in der Häuslichkeit betreut. Die ärztlichen Besuchsdienste werden damit in Zukunft überfordert sein.

Es ist sinnvoll, sich zu überlegen, ob diese Patientinnen und Patienten nicht in einigen wenigen Praxen konzentriert werden sollten. Daher rege ich an, dass regional Praxen identifiziert werden, die sich an ein oder zwei Vor- oder Nachmittagen speziell um diese Patienten kümmern.

Das reduziert Infektionsmöglichkeiten, schont Ressourcen und spart Schutzausrüstung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Schutzausrüstung vorhanden ist und die Verteilung über die KV begonnen hat. Hier sind hausärztliche und fachärztliche Praxen gefordert.

 2. Chronisch kranke Patienten, die zusätzlich einen positiven Test auf COVID-19 aufweisen oder erkrankt sind und eine Spezialuntersuchung benötigen
Auch diese Patientinnen und Patienten stellen ein Infektionsrisiko dar. Hier sind alle fachärztlichen Disziplinen gefordert. Diese Behandlungen könnten in jedem Fachgebiet auch auf einige Praxen konzentriert werden, die sich an einem oder zwei Vor- oder Nachmittagen um diese Patienten, sofern sie hierzu überwiesen wurden. Dabei geht es zum Beispiel um die Durchführung einer Echokardiographie bei einem Herzinsuffizienzpatienten, der entweder an Corona erkrankt oder positiv getestet wurde.

Auch hier schlage ich vor, dass in den Regionen solche Praxen identifiziert werden. Diese Pläne sind dann mit der jeweiligen KV zu koordinieren.


 Ich gehe mit meinen Überlegungen aber noch einen Schritt weiter:Sollte es zu Zuständen wie in Norditalien kommen, so werden in den Krankenhäusern relativ rasch Kolleginnen und Kollegen ausfallen und auch bis zu 30 Prozent des Pflegepersonals. Da es jetzt schon keine Redundanz beim Personal gibt, wird es darum gehen, Ersatz zu schaffen.

Ich schlage vor, vor Ort Notfallpläne aufzustellen, um in einem solchen Fall die ambulante Versorgung insbesondere von fachärztlich versorgten Patienten auf einige Praxen zu konzentrieren, damit andere Praxen für den Dienst im Krankenhaus freigestellt werden können. Dies kann dann in einem rotierenden System so sichergestellt werden, dass jede Praxis in beiden Bereichen zum Einsatz kommt. Ich bin mir dabei bewusst, dass auch das zu Ausfällen in der Folge führen wird.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, in Absprache mit Ihren Kollegen vor Ort so schnell wie möglich Vorkehrungen für den in den kommenden Wochen leider zu erwartenden Ernstfall zu treffen. Das bedeutet konkret zusätzlich oder alternativ zu den oben genannten Punkten:
 Kontaktieren Sie Krankenhäuser und das zuständige Gesundheitsamt in der Region und hinterlassen Sie Ihre Handynummer, falls in der Klinik, in Abstrich-Zentren oder in ähnlichen Notfalleinrichtungen Ärzte benötigt werden.Informieren Sie die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer über die geplante Notdienststruktur und bereiten Sie Aushänge zur Information der Patienten in den Praxen vor.Versuchen Sie in Eigenregie, an Schutzausrüstung zu kommen. Nehmen Sie Kontakt zu Herstellern wie Draeger, 3M oder anderen auf. Das können auch Ihre MFA übernehmen. Fragen Sie nach direktem Verkauf an medizinische Leistungserbringer. 
Bitte informieren Sie immer die Kassenärztlichen Vereinigungen über Ihre Pläne. Die KVen sind zurzeit schon sehr stark organisatorisch gefordert. Unterstützen Sie die KVen mit Ihren Maßnahmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir stehen vor einer außergewöhnlichen Situation mit ungewissem Ausgang. Als Ärztinnen und Ärzte stehen wir in dieser Krise besonders in der Verantwortung.
Es ist jetzt nicht die Zeit, Probleme zu beklagen oder sich gar wegzuducken.
Es ist an der Zeit, Lösungen zu finden und Hilfe zu organisieren.
Viele Menschen werden auf unsere Behandlung angewiesen sein. Auch Ärzte und medizinisches Personal werden an COVID-19 erkranken.

Welche Situation auf uns zukommen kann, lässt sich aktuell in Norditalien beobachten. Breitet sich diese Entwicklung bei uns ebenfalls aus – und so steht es zu befürchten – wird für einige Wochen oder gar Monate nichts mehr so sein, wie es war. In dieser schwierigen Lage appelliere ich an Sie, zusammenzustehen und nach vorn zu schauen. Panik ist nicht angebracht. Es geht vielmehr darum, für die Menschen da zu sein und unseren Arztberuf zu leben.

Ich bin mir sicher, dass wir die bevorstehenden Probleme gemeinsam bewältigen. Bleiben Sie gesund!
 
Mit herzlichen kollegialen Grüßen
Ihr
Dirk Heinrich

Wichtige Empfehlung des Gesundheitsamts für die Arztpraxen

Um ggf. eine Ansteckung des Praxispersonals untereinander mit dem Corona Virus und somit eine Quarantäne der gesamten (!) Praxis zu verhindern, wird zusätzlich zu den Verhaltensanweisungen des Robert Koch Instituts empfohlen: 

Praxisanweisung:
Die Mitarbeiter/-innen der Praxis sollen auch zueinander bei der alltäglichen Arbeit sowie in den Sozialräumen einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. 
 

Zur Kenntnisnahme sollten die Mitarbeiter/-innen diese Empfehlung als Handlungsanweisung gegenzeichnen.

Es ist uns natürlich klar, dass die Arbeitsvoraussetzungen der Praxis das nicht immer zulassen. Dennoch sollte dieser Zustand in möglichst vielen Bereichen angestrebt werden. Finden Sie hier mit einem Klick eine Vorlage zum Ausdruck für Ihre Praxis.