KV Telegramm Nr. 20: Zweitimpfungen, Johnson & Johnson, RKI-Dokumentation

Corona: BioNTech für Zweitimpfungen / Erstmals Johnson & Johnson
Für die Woche nach Pfingsten (25. – 30. Mai) bleibt die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ähnlich hoch wie in dieser Woche, allerdings wird erstmals zusätzlich auch der Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen®) geliefert. Es bleibt also dabei, das bei Comirnaty® der Schwerpunkt auf die jetzt anstehenden Zweitimpfungen gelegt werden muss. Die Zweitimpfung gilt für Impflinge, die in der Woche vom 12. bis 18. April ihre erste Impfung erhalten hatten. Es gelten folgende Regelungen:
• Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
• Für Erstimpfungen können Sie bestellen:

  • 12 Dosen (2 Vials) COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer
    und
  • unbegrenzt COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca. Die Vials enthalten jeweils 10 Impfdosen.
  • unbegrenzt COVID-19-Impfdtoff Janssen® von Johnson & Johnson. Dieser Impfstoff wird in Vials à 5 Impfdosen geliefert. Janssen® muss nur einmal verimpft werden.
    • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
    • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis morgen Dienstag, 18.5., um 12.00 Uhr eingereicht sein.
  • • Wegen der Pfingstfeiertage erfolgt die Auslieferung der Impfstoffe am Nachmittag des Dienstags, 25.5.

Obwohl Vaxzevria® und Janssen® unbegrenzt bestellt werden kann, ist damit nicht vermacht, dass die bestellte EMnge auch tatsächlich in dieser Höhe geliefert wird. Aufgrund der höheren Nachfrage nach AstraZeneca für die kommende Woche mussten die Lieferungen bereits quotiert werden.

Die Priorisierungen sind sowohl für Vaxzevria® als auch für Janssen® aufgehoben. Beide Impfstoffe sollen nach einer Empfehlung des RKI für Menschen ab dem 60. Lebensjahr eingesetzt werden. Bei entsprechender Aufklärung und mit Zustimmung des Impflings kann hiervon abgewichen werden.


Corona: Informationen zu Janssen®
Der Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson ist ungeöffnet, aber aufgetaut bis zu 3 Monate im Kühlschrank bei 2 bis 8°C und vor Licht geschützt haltbar. Nach Entnahme der ersten Dosis kann der Impfstoff für maximal 6 Stunden im Kühlschrank (2 bis 8°C) oder bis zu 3 Stunden bei Raumtemperatur (bis 25°C) gelagert werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Impfstoff verworfen werden. In einem Fläschchen befinden sich 5 Impfdosen.

Zur Vorbereitung und Verabreichung steht ein Infoblatt zur Verfügung (www.kbv.de/media/sp/COVID-19_Vaccine_Janssen_Anwendung_Infoblatt.pdf)

Die Impfung mit Janssen® wird abgerechnet über die Pseudoziffer 88334. Die Pseudoziffer wird für die Dokumentation bei den Impfindikationen „Beruf“ um ein „Y“ und „Pflegeheimbewohner/in“ um ein (I) ergänzt.

Eine Übersicht zur Abrechnung finden Sie auf https://www.kbv.de/media/sp/COVID-19_Impfung_U_bersicht_Abrechnung.pdf.

Bei der tagesaktuellen Dokumentation im „ImpfDoku“-Portal wird die einmalige Impfung mit dem Vakzin Janssen® als Abschlussimpfung (nicht als Erstimpfung) erfasst.

Corona: Stadt vergibt zusätzliche Dosen Janssen®

Die Sozialbehörde möchte überzählige Bestände an Johnson & Johnson-Impfstoff an niedergelassene Ärzte abgeben. Dieser Impfstoff sollte eingesetzt werden bei der Impfung von Flüchtlingen, was nach der durch das RKI empfohlenen Altersgrenze nicht mehr möglich ist.

Wer zusätzlichen Impfstoff Janssen® erhalten möchte, muss mindestens 100 Dosen abnehmen. In diesem Fall bitte eine Mail an telegramm@kvhh.de senden. Der Impfstoff wird nächste Woche in die Praxis ausgeliefert. Die Menge des Impfstoffes ist begrenzt; er wird vergeben nach Eingang der Mails.

Corona: Impfung durch Vertreter möglich

Zweitimpfungen können bei Praxisschließungen, etwa wegen Urlaubs, auch in der Vertretungspraxis durchgeführt werden. So können die in der Coronavirus-Impfverordnung empfohlenen Impfabstände eingehalten werden.

Für die Bestellung von Impfstoff bei kollegialer Vertretung empfehlen die KBV und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) folgendes Vorgehen:

  • Der Verteter bestellt die Zahl der Impfdosen, die ihm der zu vertretende Arzt übermittelt hat.
  • Der Vertreter verwendet dazu ein gesondertes Rezept (Muster 16), auf dem er ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall aufführt. Er gibt auf diesem Rezept seine eigene Lebenslange Arztnummer (LANR) an sowie den Namen des Vertragsarztes, den er vertritt.
  • Das ausgefüllte Rezept reicht der Vertretungsarzt bei derselben Apotheke ein, bei der er den Impfstoff für „seine“ Patienten bestellt.
  • Der Vertretungsarzt bestellt den Impfstoff für die eigenen Patienten auf einem separaten Rezept. Die Bestellung dieser Impfstoffdosen darf nicht mit der Bestellung der Impfdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden.

Bei diesem Vorgehen kann der Arzt die Impfstoffbestellung auch schon früher als an einem Dienstag in der Apotheke einreichen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die empfohlenen Bestellmengen möglicherweise noch nicht bekannt sind. Ärzte und Apotheker sollten dies im Vorfeld besprechen.


Corona: RKI-Dokumentation nicht vergessen!
Bitte denken Sie daran, die tagesaktuelle Dokumentation an das RKI vorzunehmen. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung für das Impfen. Die Dokumentation ist sehr aufwandsarm, sie besteht nur aus der Meldung weniger Summenzahlen. Sie erfolgt über eine Maske, die im Portal der KVH aufrufbar ist. Sie können Termine auch nachtragen.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/c/f/e/1/cfe1cc7c5cdcbd0e4efba3a4752d5313fbb35cf7/Nr-20-Stand-21-05-14.pdf