ZAHLREICHE ÄNDERUNGEN DES BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUMS SEIT JANUAR WIRKSAM

Die Kinderkrankentage wurden erhöht
Seit dem 1. Januar 2024  stehen Familien pro Kind in den Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zur Verfügung. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch entsprechend von 20 auf 30 Tage.

Das Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt greift

Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Versicherte einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn und solange die Mitaufnahme eines Elternteils bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Die Eigenanteile in der Pflege wurden weiter begrenzt

Pflegebedürftige die vollstationär versorgt werden, kommen ab 1. Januar 2024 noch stärker in den Genuss von Entlastungen. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun bereits 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des monatlich zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils.

Die Leistungen für die häusliche Pflege sind gestiegen
Auch das Pflegegeld wurde zum 1. Januar 2024 angehoben. Die Beträge, die Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für die eigenständige Sicherstellung der Pflege einsetzen – und in der Regel als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben – steigen um 5 Prozent. Gleichzeitig werden auch die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um 5 Prozent angehoben.

Das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Tage wurde eingeführt
Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen unterstützen muss, hat ab 1. Januar 2024 pro Kalenderjahr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Weitere Vereinfachungen für Schwerstpflegebedürftige unter 25 Jahren wurden eingeführt
Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, traten am 1. Januar 2024 verschiedene Verbesserungen bei der Verhinderungspflege in Kraft: u.a. wird die Höchstdauer auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr verlängert und die Möglichkeit eröffnet, dass die Mittel der Kurzzeitpflege auch vollständig für die Verhinderungspflege umgewidmet werden können. Außerdem setzt der Anspruch auf Verhinderungspflege früher ein und die Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt.

Die Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen wurden gestärkt
Versicherte können ab 1. Januar 2024 von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind dabei so aufzubereiten, dass Laien sie verstehen können. Damit wird es für die Versicherten einfacher, die Leistungen transparent im Blick zu behalten.

Das E-Rezept wurde verpflichtend
Das E- Rezept wurde für alle gesetzlich Versicherten ab dem 1. Januar 2024 zum Standard. Ärztinnen und Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen. Patientinnen und Patienten haben dann drei Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen: per Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke, per Anwendung der E-Rezept-App oder mittels Papierausdrucks.

Die Gesundheits-ID für Versicherte startete
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer Gesundheits- ID zur Verfügung stellen. Die Gesundheits- ID soll einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte und weiteren Anwendungen wie zum Beispiel digitalen Gesundheitsanwendungen, Patientenportalen und Terminservices ermöglichen.

Neue Vergütung zur Förderung ambulanter Operationen wurde eingeführt
Um Anreize zu setzen, mehr ambulant zu operieren statt unnötig stationär, führt das BMG per Rechtsverordnung eine neue Vergütungsform ein. Diese spezielle sektorengleiche Vergütung in Form von Fallpauschalen garantiert Vertragsärzten und Krankenhäusern die gleiche Vergütung für bestimmte Eingriffe – egal ob sie ambulant oder stationär durchgeführt wurden. Die Regelung gilt für fünf Leistungsbereiche und trat vorbehaltlich der Verkündung der Rechtsverordnung zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Erleichterter Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken möglich
Apotheken können ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt bzw. Ärztin Kinderarzneimittel, die nicht verfügbar sind und auf der Dringlichkeitsliste des BfArM geführt werden, gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen (Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke und Austausch der Darreichungsform). Dies gilt ab 16. Dezember 2023.

Erweiterte verbindliche Bevorratungspflichten von Arzneimitteln verpflichtend
Um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu stärken, müssen Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken ihre Vorräte bei besonders wichtigen Arzneimittelgruppen (parenteral anzuwendenden Arzneimitteln und Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung) aufstocken. Wenn bei Krebsarzneimitteln ein Engpass absehbar wird, gilt diese Regel auch für Apotheken, die anwendungsfertige Zubereitungen herstellen. Diese Änderungen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung trat bereits zum 27. Dezember 2023 in Kraft.

Genderkonforme Beipackzettel wurden eingeführt
Künftig muss Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“ verwenden. Die Änderung des gesetzlich vorgesehenen Warnhinweises gilt ebenfalls schon seit 27. Dezember 2023 und soll gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung tragen.

Das Organ- und Gewebespenderregister startete am 18.03.2024 schrittweise

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März 2024 unter www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise auf. Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebe­­spende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z.B. Personalausweis) zu hinterlegen.

Weitere Informationen zu den Änderungen ab 2024  finden Sie hier.

Wichtiges zu den Details des Organ- und Gewebespenderregisters können Sie unter diesem Link abrufen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

HAMBURG GEHT BEISPIELHAFT VORAN, DAS ÄRZTENETZ MACHT MIT!

Verwelkte Frühjahrsblüher und ihre Zwiebeln sind kein Müll! Warum gibt es heute eine Wegwerf- Mentalität bei den schönen Frühblühern?
 

Für ein wenig Frühling auf der Fensterbank oder dem Balkon werden  schon seit einigen Wochen Frühjahrsblüher im Topf verkauft. Für die Anzucht werden viel Energie, Dünger und auch Pestizide verbraucht. Trotzdem landen die Zwiebeln meist einfach im Müll, Nachhaltigkeit weit gefehlt!

Der BUND in Hamburg bietet nun an, dass man die Zwiebeln an Sammelstellen abgeben kann, die ihnen einen zweiten Frühling im nächsten Jahr schenken.

Blumenzwiebeln sorgen für farbenfrohes und nachhaltiges Grün. Sie sind eine besonders langlebige und wartungsarme Lösung für die Verschönerung unserer Gärten und des öffentlichen Grüns. Durch Verwilderung blühen die Zwiebeln jahrelang. Darüber hinaus tragen viele Blumenzwiebeln zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei, da sie insektenfreundlich sind. Übrigens eignen sich Blumenzwiebeln auch für die Dachbegrünung.

Bitte schneiden Sie die Zwiebeln nicht ab, sondern pflanzen Sie diese möglichst mit den noch grünen Stängeln und Blättern ein, oder geben Sie sie an folgenden BUNDNaturerlebnisgarten-Standorten ab:

  • Wilhelmsburger Inselpark; Hauland 83
  • Haus der BUNDten Natur im Kellinghusenpark; Loehrsweg 13
  • BUND Hamburg-Geschäftsstelle; Lange Reihe 29
  • Eisen-Jens Wilhelmsburg; Veringstraße 49
  • Bücherhalle Kirchdorf; Wilhelm-Strauß-Weg 2
  • Kinderland Moorburg; Moorburger Elbdeich 249
  • Marcias Blumenerlebnis; Moorburger Elbdeich 387
  • Saatgut-Börse in Winterhude; Bussestraße.

Vor dem Büro stehen Sammelbehälter, in die die Töpfe rund um die Uhr hineingestellt werden können. Wer möchte, kann sie dann einfach mitnehmen.

Machen Sie mit, Pflanzen für den Insektengarten, auch- oder gerade in der Großstadt!

Quelle: MOPO Hamburg