KVHH Telegramm Nr. 24: Impfstoffmengen bleiben niedrig

Corona: Impfstoffmenge nahezu unverändert niedrig

Es bleibt dabei: Der Bund hält seine Zusagen, die Menge des Impfstoffes spürbar zu steigern, nicht ein. Die Liefermenge für die Woche vom 7. bis 13. Juni liegt nur unwesentlich über der der aktuellen Woche. Dies ist besonders misslich, weil am 7. Juni die Priorisierungen aufgehoben werden sollen und damit in der Bevölkerung der Eindruck entstehen könnte, nun seien schnelle Impfungen für alle möglich.

Tatsächlich wird das genaue Gegenteil der Fall sein: aufgrund der knappen Ressourcen ist es nicht auszuschließen, dass Comirnaty® und/oder Vaxzevria® für Erstimpfungen gar nicht zur Verfügung stehen. Damit käme die Impfkampagne in den Praxen nahezu zum Stillstand. Wir raten, Sprechstunden für Erstimpfungen erst zu terminieren, wenn Sie die tatsächliche Liefermenge kennen:

Im Einzelnen gilt:

  • Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® und Vaxzevria® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
  • Für Erstimpfungen können Sie bestellen:
    • Comirnaty®: maximal 18 Dosen (3 Vials)
    • Vaxzevria®: maximal 20 Dosen (2 Vials)
    • Janssen®: keine Obergrenze
  • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
  • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis Dienstag, 1.6., um 12.00 Uhr eingereicht sein. Die Impfstoff-Knappheit macht sich auch bei den betriebsärztlichen Impfungen bemerkbar. Betriebsärzte konnten gut 800 Impfdosen pro Kopf bestellen, aus- geliefert werden allerdings nur gut 100. Falls Sie als Betriebsarzt tätig sind, denken Sie bitte daran, die Impfstoffe für diese Tätigkeit gesondert in Ihrer Apotheke zu bestellen. Stichtag ist der jeweilige Freitag, 12 Uhr. (Alle weiteren Informationen: https://www.wirtschafttestetgegencorona.de

Quelle: https://www.kvhh.net/de/presse-1/publikationen/telegramme-2021.html

KVHH Telegramm Nr. 23: Corona Liefermenge

Corona: Liefermenge für erste Juni-Woche steht noch nicht fest

Einmal mehr hat das Bundesgesundheitsministerium bis Freitag Nachmittag nicht mitgeteilt, welche Impfstoffmenge für den nächsten Zeitraum (7.6. bis 13.6.) zur Verfügung stehen wird. Wir müssen Sie deshalb leider auf unser Telegramm am Montag verweisen.

Corona: Behörde stellt 1.000 Dosen Janssen® zur Verfügung

Die Sozialbehörde hat der KV Hamburg weitere 1.000 Dosen des Impfstoffes Janssen® (Johnson & Johnson) zur Verfügung gestellt. Janssen® muss nur einmal geimpft werden; die STIKO empfiehlt den Wirkstoff für Menschen über 60 Jahre, er ist aber für alle Altersklassen ab 16 Jahren freigegeben. Besonders gut eingesetzt werden kann er im Rahmen von Hausbesuchen. Wer aus diesem Kontingent Impfstoff beziehen möchte, möge sich bitte unter telegramm@kvhh.de melden. Es werden jeweils 100 Dosen pro Praxis abgegeben; entscheidend ist die Reihenfolge des Mail-Eingangs. Die Impfdosen werden an die Praxis geliefert, voraussichtlich in der kommenden Woche.

Corona: Ausstellen digitaler Impfausweise nicht steuerpflichtig

Die Bundesregierung sieht im Ausstellen eines digitalen Impfausweises keine steuerpflichtige Tätigkeit. In einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt sie fest, dass dies lediglich eine andere Art der Impf- Dokumentation sei, die untrennbar mit der Impfung zusammenhänge und damit nicht der Steuerpflicht unterliege. Dies gelte auch, wenn die Impfung durch jemand anderen als den bescheinigenden Arzt durchgeführt worden sei. Das Bundesfinanzministerium werde ein entsprechendes Schreiben an die Finanzbehörden der Länder senden.

Quelle: https://www.kvhh.net/de/presse-1/publikationen/telegramme-2021.html

KV Telegramm Nr. 22: Impfstoffmenge

Corona: Impfstoffmenge bleibt erschreckend niederig
Die von der Politik wiederholt in Aussicht gestellte deutliche Zunahme der Impfstoffmenge lässt weiter auf sich warten. Für die Woche vom 31. Mai bis 6. Juni wurden die Liefermengen sogar spürbar reduziert – bei Comirnaty® um rund 40 Prozent. Den Praxen wird es damit nicht möglich sein, die Impfkamapagne spürbar zu unterstützen.

Im Einzelnen gilt:
• Für die Zweitimpfungen können SIe alle notwendigen Dosen Comirnaty® und Vaxzevria® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.

Für Erstimpfungen können Sie bestellen:

  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty®: maximal 24 Dosen (4 Vials)
  • COVID-19-Impfstoff Vaxzevria®: maximal 20 Dosen (2 Vials)
  • COVID-19-Impfstoff Janssen®: keine Obergrenze
  • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
  • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis heute Dienstag, 25.5., um 12.00 Uhr eingereicht sein.
  • Da AstraZeneca Lieferprobleme gemeldet hat, kann sich die Auslieferung dieses Wirkstoffes bis Mitte der Woche verzögern.

Nach Informationen, die die KV Hamburg erreicht haben, ist der Rückgang der Lieferungen von Comirnaty® darauf zurückzuführen, dass der Bund Impfstoff „ansparen“ will, um die geplante Impfung der Schüler sicherzustellen. Mit anderen Worten: die zugesagten zusätzlichen Impfdosen für diese Personengruppe gibt es gar nicht, es wird bei den niedegelassenenen Ärzten abgezogen.

Vor diesem Hintergrund erscheint der Einbezug der Betriebsärzte für die darauf folgende Woche nachgerade absurd. Die Politik öffnet immer neue Impfwege, one dass ausreichender Impfstoff zur Verfügung steht. Damit sorgt sie dafür, dass an keiner Stelle in Ruhe geimpft werden kann. Dieses Vorgehen ist kurzsichtig und kontraproduktiv.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/f/1/3/0/f13035cb8aebb1fed9105c02c7de945bfaf7bfe3/Nr-22-Stand-21-05-25.pdf

KV Telegramm Nr. 20: Zweitimpfungen, Johnson & Johnson, RKI-Dokumentation

Corona: BioNTech für Zweitimpfungen / Erstmals Johnson & Johnson
Für die Woche nach Pfingsten (25. – 30. Mai) bleibt die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ähnlich hoch wie in dieser Woche, allerdings wird erstmals zusätzlich auch der Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen®) geliefert. Es bleibt also dabei, das bei Comirnaty® der Schwerpunkt auf die jetzt anstehenden Zweitimpfungen gelegt werden muss. Die Zweitimpfung gilt für Impflinge, die in der Woche vom 12. bis 18. April ihre erste Impfung erhalten hatten. Es gelten folgende Regelungen:
• Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
• Für Erstimpfungen können Sie bestellen:

  • 12 Dosen (2 Vials) COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer
    und
  • unbegrenzt COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca. Die Vials enthalten jeweils 10 Impfdosen.
  • unbegrenzt COVID-19-Impfdtoff Janssen® von Johnson & Johnson. Dieser Impfstoff wird in Vials à 5 Impfdosen geliefert. Janssen® muss nur einmal verimpft werden.
    • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
    • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis morgen Dienstag, 18.5., um 12.00 Uhr eingereicht sein.
  • • Wegen der Pfingstfeiertage erfolgt die Auslieferung der Impfstoffe am Nachmittag des Dienstags, 25.5.

Obwohl Vaxzevria® und Janssen® unbegrenzt bestellt werden kann, ist damit nicht vermacht, dass die bestellte EMnge auch tatsächlich in dieser Höhe geliefert wird. Aufgrund der höheren Nachfrage nach AstraZeneca für die kommende Woche mussten die Lieferungen bereits quotiert werden.

Die Priorisierungen sind sowohl für Vaxzevria® als auch für Janssen® aufgehoben. Beide Impfstoffe sollen nach einer Empfehlung des RKI für Menschen ab dem 60. Lebensjahr eingesetzt werden. Bei entsprechender Aufklärung und mit Zustimmung des Impflings kann hiervon abgewichen werden.


Corona: Informationen zu Janssen®
Der Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson ist ungeöffnet, aber aufgetaut bis zu 3 Monate im Kühlschrank bei 2 bis 8°C und vor Licht geschützt haltbar. Nach Entnahme der ersten Dosis kann der Impfstoff für maximal 6 Stunden im Kühlschrank (2 bis 8°C) oder bis zu 3 Stunden bei Raumtemperatur (bis 25°C) gelagert werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Impfstoff verworfen werden. In einem Fläschchen befinden sich 5 Impfdosen.

Zur Vorbereitung und Verabreichung steht ein Infoblatt zur Verfügung (www.kbv.de/media/sp/COVID-19_Vaccine_Janssen_Anwendung_Infoblatt.pdf)

Die Impfung mit Janssen® wird abgerechnet über die Pseudoziffer 88334. Die Pseudoziffer wird für die Dokumentation bei den Impfindikationen „Beruf“ um ein „Y“ und „Pflegeheimbewohner/in“ um ein (I) ergänzt.

Eine Übersicht zur Abrechnung finden Sie auf https://www.kbv.de/media/sp/COVID-19_Impfung_U_bersicht_Abrechnung.pdf.

Bei der tagesaktuellen Dokumentation im „ImpfDoku“-Portal wird die einmalige Impfung mit dem Vakzin Janssen® als Abschlussimpfung (nicht als Erstimpfung) erfasst.

Corona: Stadt vergibt zusätzliche Dosen Janssen®

Die Sozialbehörde möchte überzählige Bestände an Johnson & Johnson-Impfstoff an niedergelassene Ärzte abgeben. Dieser Impfstoff sollte eingesetzt werden bei der Impfung von Flüchtlingen, was nach der durch das RKI empfohlenen Altersgrenze nicht mehr möglich ist.

Wer zusätzlichen Impfstoff Janssen® erhalten möchte, muss mindestens 100 Dosen abnehmen. In diesem Fall bitte eine Mail an telegramm@kvhh.de senden. Der Impfstoff wird nächste Woche in die Praxis ausgeliefert. Die Menge des Impfstoffes ist begrenzt; er wird vergeben nach Eingang der Mails.

Corona: Impfung durch Vertreter möglich

Zweitimpfungen können bei Praxisschließungen, etwa wegen Urlaubs, auch in der Vertretungspraxis durchgeführt werden. So können die in der Coronavirus-Impfverordnung empfohlenen Impfabstände eingehalten werden.

Für die Bestellung von Impfstoff bei kollegialer Vertretung empfehlen die KBV und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) folgendes Vorgehen:

  • Der Verteter bestellt die Zahl der Impfdosen, die ihm der zu vertretende Arzt übermittelt hat.
  • Der Vertreter verwendet dazu ein gesondertes Rezept (Muster 16), auf dem er ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall aufführt. Er gibt auf diesem Rezept seine eigene Lebenslange Arztnummer (LANR) an sowie den Namen des Vertragsarztes, den er vertritt.
  • Das ausgefüllte Rezept reicht der Vertretungsarzt bei derselben Apotheke ein, bei der er den Impfstoff für „seine“ Patienten bestellt.
  • Der Vertretungsarzt bestellt den Impfstoff für die eigenen Patienten auf einem separaten Rezept. Die Bestellung dieser Impfstoffdosen darf nicht mit der Bestellung der Impfdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden.

Bei diesem Vorgehen kann der Arzt die Impfstoffbestellung auch schon früher als an einem Dienstag in der Apotheke einreichen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die empfohlenen Bestellmengen möglicherweise noch nicht bekannt sind. Ärzte und Apotheker sollten dies im Vorfeld besprechen.


Corona: RKI-Dokumentation nicht vergessen!
Bitte denken Sie daran, die tagesaktuelle Dokumentation an das RKI vorzunehmen. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung für das Impfen. Die Dokumentation ist sehr aufwandsarm, sie besteht nur aus der Meldung weniger Summenzahlen. Sie erfolgt über eine Maske, die im Portal der KVH aufrufbar ist. Sie können Termine auch nachtragen.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/c/f/e/1/cfe1cc7c5cdcbd0e4efba3a4752d5313fbb35cf7/Nr-20-Stand-21-05-14.pdf

KV Telegramm Nr. 19: Impfstoff Vorrat

Corona: BioNTech für Zweitimpfungen / AstraZeneca unbegrenzt
Für die kommende Woche (17. bis 23. Mai) bleibt die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ähnlich hoch wie in dieser Woche. Das Bundesgesundheitsministerium legt deshalb bei Comirnaty® den Schwerpunkt auf die jetzt anstehenden Zweitimpfungen. Sie gilt für Impflinge, die in der Woche vom 6. bis 11. April ihre erste Impfung erhalten hatten. Daher gelten folgende Regelungen:
• Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
• Für Erstimpfungen können Sie bestellen:

  • 12 Dosen (2 Vials) COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer
    und
  • unbegrenzt COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca. Die Vials
    enthalten jeweils 10 Impfdosen.
    • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
    • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis morgen Dienstag, 11.5.,
    um 12.00 Uhr eingereicht sein.
    Die komplette Aufhebung der Priorisierungsempfehlungen für Vaxzevria® bleibt bestehen. Der Impfstoff kann für alle Interessierten verwendet werden.

  • Corona: Staat übernimmt vollständige Haftung
    In einer Klarstellung im Rahmen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    sollen alle Haftungsansprüche im Rahmen einer COVID-19-Impfung gegenüber dem
    Staat geltend gemacht werden können. Dies gilt auch für Impfungen von Menschen unter 60 Jahre mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Damit können Haftungsansprüche gegenüber dem Arzt nur entstehen, wenn dieser schuldhaft einen
    Aufklärungs- oder Impffehler begeht.

  • Corona: RKI-Dokumentation nicht vergessen!
    Bitte denken Sie daran, die tagesaktuelle Dokumentation an das RKI vorzunehmen. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung für das Impfen. Die Dokumentation ist sehr aufwandsarm, sie besteht nur aus der Meldung weniger
    Summenzahlen. Sie erfolgt über eine Maske, die im Portal der KVH aufrufbar
    ist. Sie können Termine auch nachtragen.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/7/6/3/3/7633f23125f336930b3ebe766566dd1c8b6a504d/Nr-19-Stand-21-05-10.pdf

KV Telegramm Nr. 18: Informationen zu den Impfstoffen

Corona: Noch keine Informationen über Bestellmengen
Leider haben wir für die Menge der bestellbaren Impfstoffe für den Meldetag am kommenden Dienstag, 11. Mai, noch keine Informationen erhalten. Wir werden diese Informationen in einem Telegramm am Montag nachliefern.

Corona: AstraZeneca-Impfstoff freigegeben – Priorisierung entfällt
Der Impfstoff Vaxzevria® ist nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz für alle Altersgruppen ab 18 Jahren freigegeben; auch wurde die Priorisierung aufgegeben. In den Arztpraxen kann nun die Verimpfung mit dem AstraZeneca-Wirkstoff flexibler durchgeführt und beispielsweise „nebenbei“ in der Sprechstunde angeboten werden. Da die Menge des bestellbaren Impfstoffes freigegeben ist, kann jede Arztpraxis die Impfungen – auch mittelfristig – besser einplanen.

Corona: Flexibilität bei Zweitimpfungs-Frist
Die Frist zwischen der Erst- und der Zweitimpfung soll für Vaxzvervria (AstraZenecca®) innerhalb der zulässigen Spanne soll flexibler gehandhabt werden können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, die Impfverordnung entsprechend zu verändern. Danach soll der Termin der Zweitimpfung von Arzt und Impfling festgelegt werden können. Die Zulassung der Wirkstoffe gibt für die Zweitimpfung einen recht weiten Spielraum. So soll die Zweitimpfung mit Vaxzervria® vier bis zwölf Wochen nach der ersten Impfung erfolgen. Innerhalb dieser Spanne kann der Termin künftig nach medizinischem Ermessen festgelegt werden. Sollte im umgekehrten Fall der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie nach der STIKO-Empfehlung dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.
Für Zweitimpfungen mit Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) gilt eine Frist zwischen vier und sechs Wochen nach der Erstimpfung. Hier bleibt es bei der Vorgabe der Impfverordnung, sechs Wochen zwischen erster und zweiter Impfung zu legen. Nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Praxisurlaub) kann von diesem Zeitraum im Rahmen der Fachinformationen abgewichen werden – Comirnaty® also maximal vier Wochen. Darüber hinaus werden offenbar auch Impflinge in den Praxen vorstellig mit der Bitte, die Zweitimpfung dort zu erhalten, obwohl die erste Impfung im Impfzentrum gesetzt worden war. Da dieses Vorgehen eine Praxis vor sehr große organisatorische Probleme stellt, sind Sie nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen, sondern können den Impfling an das Impfzentrum verweisen. Auf diese Notwendigkeit hat auch das Bundesministerium für Gesundheit nochmals hingewiesen.

Corona: Ab Mitte Mai BioNTech-Lieferung nur für Zweitimpfungen
In den letzten beiden Maiwochen kann der lieferbare BioNTech-Impfstoff (Comirnaty®) nur für Zweitimpfungen verwendet werden. Hintergrund ist, dass der Impfstoff nach wie vor knapp ist und nur für die Durchführung der Zweitimpfungen reicht. Daher werden Sie gebeten, in den Wochen vom 17. bis 23. Mai (KW 20) und vom 25. bis 30. Mai (KW 21) möglichst nur Zweitimpfungen von Personen durchzuführen. Damit die Zweitimpfung in jedem Fall innerhalb der Zulassungsgrenze von sechs Wochen durchgeführt werden kann, wird die Bestellmenge für Zweitimpfungen nicht begrenzt. Geben Sie dazu bitte auf dem Zweitimpfstoffrezept für die Woche vom 17. bis 21. Mai möglichst nur die Anzahl der Dosen an, die sie in der Zeit vom 6. bis 11. April verimpft haben, und für die Woche vom 25. bis 30. Mai die Anzahl der Dosen, die sie vom 12. bis 18. April für Erstimpfungen verbraucht haben.

Corona: RKI-Dokumentation nicht vergessen!
Bitte denken Sie daran, die tagesaktuelle Dokumentation an das RKI vorzunehmen. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung für das Impfen. Die Dokumentation ist sehr aufwandsarm, sie besteht nur aus der Meldung weniger Summenzahlen. Sie erfolgt über eine Maske, die im Portal der KVH aufrufbar ist. Sie können Termine auch nachtragen.

TSS-Termine für PCR-Testungen bei Kindern bitte kennzeichnen
Die Nachfrage nach Terminen für PCR-Testungen bei Kindern und Jugendlichen nach einem positiven Schnelltest aus KiTa oder Schule nimmt deutlich zu – auch über die Terminservicestelle (TSS). Um diesen Bedarf fachgerecht über die TSS vermitteln zu können, bitten wir Sie um ergänzende Hinweise im eTerminservice (eTS). Bitte tragen Sie in Ihren Terminprofilen, die sich auf Coronatestungen beziehen („Coronatest – ohne Symptome“ und „Untersuchung auf Coronavirus“) in den Terminprofilhinweisen ein, welche Art von Tests (PCR und/oder PoC) in Ihrer Praxis durchgeführt werden. Ergänzen Sie darüber hinaus noch den Hinweis, ob Sie nur Erwachsene oder auch Kinder/Jugendliche testen, bestenfalls auch unter Angabe, ab welchem Kindesalter Sie mit dem Testen beginnen (z. B. Test möglich ab 4 Jahre). Unter folgendem Link finden Sie eine Anleitung zur Einstellung von Terminprofilhinweisen: https://www.kvhh.net/de/praxis/terminservicestelle-1.html.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/5/3/5/1/53516036c92359731b998f672b47171ede1ac60b/Telegramm_Nr_18_final.pdf

Rundschreiben der KV Hamburg Nr. 17: AstraZeneca ohne Bestell-Limit, Zweitimpfungen, Priorisierung, RKI-Dokumentation, private Impfzentren, Terminservicestelle

Corona: Menge bleibt – AstraZeneca ohne Bestell-Limit
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Impfstoffmenge, die Sie in dieser Woche bestellen können, erst am Sonnabend bekannt gegeben. Für die kommende Woche (10. -16.5) wird Impfstoff in ähnlicher Größenordnung wie in dieser Woche zur Verfügung stehen. Ausgeliefert wird Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Vaxzevria (AsraZeneca). Neu ist, dass es für Vaxzevria keine Höchstmenge mehr gibt. Sie können so viel Impfstoff bestellen, wie Sie benötigen.

Bitte beachten Sie hierzu:
– Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis morgen Dienstag, 4.5., um 12.00 Uhr eingereicht sein.
– Bestellt werden können 36 Dosen (6 Vials) COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und unbegrenzt COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca. Die Vials enthalten jeweils 10 Impfdosen.
– Es soll sichergestellt sein, dass jeder Arzt mindestens 18 bis 24 Dosen von BioNTech/Pfizer erhält.
– Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.

Die enorm kurze Vorlaufzeit und die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen erschweren das Impfen in den Praxen enorm. Die KV Hamburg setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Lieferungen an die Praxen wenigstens mittelfristig zu verstetigen, damit die Planbarkeit verbessert wird.


Corona: Impfstoff für Zweitimpfungen auf gesondertem Rezept
In der kommenden Woche beginnen die Zweitimpfungen in den Arztpraxen. Bitte beachten Sie, dass der Impfstoff für die Zweitimpfung auf einem gesonderten Rezept erfolgen muss. Damit soll erreicht werden, dass die Belieferung mit Impfstoff für Zweitimpfungen vorrangig erfolgen kann.

Vertragsärzte vermerken auf jeder Verordnung (Muster 16), ob es sich um eine Bestellung für „Erstimpfungen“ oder für „Zweitimpfungen“ handelt. Wie bisher geben Sie den Namen des Impfstoffes sowie die Anzahl der Dosen an. Die maximale Bestellmenge je Arzt für Cormirnaty® umfasst 36 Impfdosen für Erst- und Zweitimpfungen. Das heißt, Sie können nach Abzug der für Ihre Zweitimpfungen benötigten Impfstoffdosen noch so viele Impfstoffdosen für Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist.

Welche Impfstoffe für die Impfung in den Praxen wöchentlich jeweils zur VErfügung stehen, entnehmen Sie bitte den „KBV-PraxisNachtichten Coronavirus“. Diese sind unter folgendem Link zu finden: https://www.kbv.de/html/praxisnachrichten.php.

Corona: Abstände für Zweitimpfungen unbedingt einhalten
Aus den Praxen hören wir, dass viele Impflinge den Wunsch äußern, möglichst schnell die Zweitimpfung zu erhalten, auch wenn dadurch der zulassungsrechtlich vorgegebene Abstand unterschritten wird. Wir bitten Sie, diesen Wünschen nicht nachzukommen.

Nach der Corona-Impfverordnung, die den Leistungsanspruch für Patienten definiert, soll die Zweitimpfung nach sechs Wochen (Comirnaty®) bzw. zwölf Wochen (Vaxzevria®) durchgeführt werden. Diese Abstände müssen eingehalten werden. Nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Praxisurlaub) kann von diesem Zeitraum im Rahmen der Fachinformationen abgewichen werden. Somit kann der Termin für die Zweitimpfung auf maximal vier Wochen (Comirnaty®) bzw. neun Wochen (Vaxzevria®) verkürzt werden. Sollte der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden (https://kbv.de/html/51382.php). (Stiko-Empfehlung Stand 22.04.2021, Stand Impfverordnung vom 01.04.2021)

Darüber hinaus werden offenbar auch Impflinge in den Praxen vorstellig mit der Bitte, die Zweitimpfung dort zu erhalten, obwohl die erste Impfung im Impfzentrum gesetzt worden war. Da dieses Vorgehen eine Praxis vor sehr große organisatorische Probleme stellt, sind Sie nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen, sondern können den Impfling an das Impfzentrum verweisen. Auf diese Notwendigkeit hat auch das Bundesministerium für Gesundheit nochmals hingewiesen.

Corona: Priorisierung flexibel handhaben!

Viele Ärztinnen und Ärzte berichten darüber, dass es sehr zeitaufwendig und mitunter auch erfolglos ist, Patienten nach der Impfpriorisierung zum Impfen einzuladen. Sehr häufig seien die Angesprochenen bereits geimpft oder hätten einen Termin im Zentrum oder bei einem anderen Arzt. Auch würden Impflinge nicht zum vereinbarten Termin erscheinen.

Bitte beachten Sie, dass die Priorisierungsvorgaben der Sozialbehörde für Arztpraxen nicht gelten. Zudem gestattet die Impfverordnung Abweichungen, wenn dies für eine zügige Verimpfung notwendig ist. Ein Verimpfen aller gelieferten Impfstoffe und ein zügiger und effizienter Impffortschritt sind in jedem Fall sicherzustellen.

Die Verimpfung von Vaxzevria® muss zudem nicht zwingend in Impfsprechstunden erfolgen. Da das Handling mit Vaxzevria® dies zulässt, können Sie diese Impfungen „nebenbei“ in der Sprechstunde vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Impfung mit Vaxzevria® nur für Personen empfohlen wird, die älter als 60 Jahre sind.


Corona: RKI-Dokumentation nicht vergessen!
Bitte denken Sie daran, die tagesaktuelle Dokumentation an das RKI vorzunehmen. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung für das Impfen. Die Dokumentation ist sehr aufwandsarm, sie besteht nur aus der Meldung weniger Summenzahlen. Sie erfolgt über eine Maske, die im Portal der KVH aufrufbar ist. Sie können die Daten aber auch nachtragen.

Corona: Private Impfzentren grundsätzlich möglich, aber…

Viele Ärztinnen und Ärzte tragen sich mit dem Gedanken, alleine oder in Gemeinschaft mit Kollegen lokale Impfzentren aufzubauen. Damit lassen sich viele organisatorische Herausforderungen leichter lösen. Grundsätzlich ist dies auch möglich. Bitte beachten Sie aber die folgenden Hinweise:

  • Wenn Ihr Impfzentrum ausschließlich durch niedergelassene Ärzte und deren Praxisteams betrieben wird, gibt es keine Unterschiede zum Impfen in der eigenen Praxis. Bitte beachten Sie nur, dass Sie ausschließlich den Impfstoff verimpfen, den Sie bestellt haben.
  • Wenn in Ihrem Impfzentrum extra zu diesem Zweck Ärzte beschäftigt werden sollen, müssen Sie beachten, wie Sie diese Beschäftigung ausgestalten. Unproblematisch ist die vertragliche Anstellung von Ärzten, die in Ihrem Impfzenrum arbeiten.
  • Von der Beschäftigung einer „Honorarkraft“ raten wir dringend ab. Denn es besteht die große Gefahr, dass diese Tätigkeit als „Scheinselbstständigkeit“ eingestuft wird mit der Folge, dass Sie nachträglich Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Bei einer Tätigkeit als reiner „Impfarzt“, der weder bestimmt, wen, noch wann er impft, ist nach Auffassung der KV Hamburg von einer Weisungsgebundenheit des Arztes an den Praxisinhaber auszugehen und daher von einer nicht selbstständigen Tätigkeit.

Bitte Feiertagstermine in der Terminservicestelle löschen
In die Datenbank der Terminservicestelle sind versehentlich auch Termine für die bevorstehenden gesetzlichen Feiertage (13.05. Christi Himmelfahrt und 24-05- Pfingstmontag) eingestellt worden. Diese sind damit online buchbar. Bitte prüfen Sie deshalb Ihre eingestellten TSS-Termine im Hinblick auf diese Frage und löschen diese Termine bzw. legen diese um.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/9/0/a/0/90a060a901af775b3d89075ac5c8fabb7a1fb7fc/Nr-17-Stand-21-05-03.pdf