KVHH Telegramm Nr. 31: Corona: Impfstoff-Bestellung wird vereinfacht – Rückgabe von Impfstoff nicht möglich – Für Test-Abrechnung Online-Anbindung erforderlich; Zugangsberechtigungen ffür Praxismitarbeiter im Online-Portal

Corona: Impfstoff-Bestellung wird vereinfacht

Die Bestellung von Impfstoff gegen das SARS CoV-2-Virus nähert sich dem Regelbetrieb. In den nächsten beiden Wochen wird das Bestellsystem auf eine bundesweite Verteilung umgestellt, das heißt, es gibt keine Länderkontingente mehr. Auch ist jede Höchstmenge entfallen.

Zunächst bestehen bleiben der Termin, an dem die Impfstoff-Bestellung vorliegen muss (jeweils Dienstag, 12 Uhr beim Apotheker), die Vorgabe, den Impfstoff für die Erst- und die Zweitimpfung auf getrennten Rezepten zu bestellen und die Auslieferung des Impfstoffes am Montag. Neu ist, dass sich der Bestellzeitraum auf die jeweils übernächste Woche bezieht.

Die Umsetzung erfolgt nächsten Dienstag (13.7.). Zu diesem Stichtag müssen Sie den Impfstoff bestellen für die KW 29 (19. bis 25. Juli) und die KW 30 (26.7. bis 1.8.). Zur Unterscheidung beider Bestellungen schreiben Sie bitte auf die Rezepte für die Woche vom 19. bis 25. Juli „Bestellung für die 29. KW“ und auf die Rezepte für die Woche vom 29. Juli bis 1. August „Bestellung für die 30. KW“. Ab dem darauffolgenden Dienstag gilt dann die Zwei-Wochen-Regelung, das heißt, Sie bestellen am 20.7. für die KW 31.

Mit dieser Änderung sollen die Ärzte auch frühzeitiger mitgeteilt bekommen, welche Impfstoffmengen sie tatsächlich erhalten werden. Dies soll die Planungssicherheit in den Praxen erhöhen. Bestellt werden können die zugelassenen Impfstoffe Comirnaty®, Vaxzevria® und Janssen®. Der Moderna®-Impfstoff soll ab August verfügbar sein.

Corona: Rückgabe von Impfstoff nicht möglich

Die Rückgabe von nicht mehr benötigtem Impfstoff – vor allem Vaxzevria®- an den Apotheker ist aus arzneimittelrechtlichen Gründen nicht möglich. Da aber viele Ärztinnen und Ärzte befürchten, diesen Impfstoff nicht mehr verimpfen zu können, weil die Menschen wegen der häufigen Änderungen der Empfehlung für diesen Impfstoff mit anderen Präparaten geimpft werden wollen, besteht die Gefahr, dass Impfstoff weggeworfen werden muss. Die KV Hamburg und die Kassenärztliche Bundesvereinigung drängen die Politik nachdrücklich, rasch eine Möglichkeit für die Rückgabe zu schaffen, aber noch sind die Bemühungen ohne Erfolg geblieben. Wir informieren, sobald eine Lösung gefunden wurde.

Corona: Für Test-Abrechnung Online-Anbindung erforderlich

Praxen, die PoC-Schnelltests anbieten, müssen seit dem 1.7. in der Lage sein, COVID-19-Testzertifikate im Sinne des Infetkionsschutzgesetzes zu erstellen. Ab dem 1. August sind Anbieter von Bürgertestungen verpflichtet, die Ergebnisse auf Wunsch auch über die Corona-Warn-App bereitzustellen. Andernfalls kann der Test nicht abgerechnet werden.

Die Anbindung an die Cloudanwendung „Schnelltestportal“ und in die Infrastruktur der Corona-Warn-App erfogt über https://www.coronawarn.app/de, Button „Schnelltestpartner“. Zum Einsatz des Corona-Warn-App-Schnelltest-Portals – falls noch keine Software für das Management des Testprozesses im Einsatz ist, finden Sie ein kurzes Video zu den jeweiligen Funktionalitäten des Portals auf: https://www.youtube.com/watch?v=30tSEasfTvA.

Die Bereitstellung der Infrastruktur zur Corona-Warn-App erfolgt über T-Systems und nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Für Fragen und weitere Informationen im Zusammenhang mit den Corona-Warn-App–Anwendungen gibt es eine Corona-Warn-App-Hotline (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app).

Hinzukommend sind ab dem 1.8. der öffentlichen Gesundheitsbhörde monatlich und standortbezogen die Zahl der erbrachten Bürgertestungen und die Zahl der positiven Testergebnisse zu melden. Das konkrete Procedere befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. NAch Abschluss werden wir erneut informieren.

Zugangsberechtigungen für Praxismitarbeiter im Online-Portal

Das Online-Portal der KV Hamburg wurde um die Funktionalität, Zugangsberechtigungen für Praxismitarbeiter zu vergeben, erweitert. Ab jetzt ist es möglich, ausgewählten Mitarbeitern individuelle Portalzugänge zur Verfügung zu stellen, die auch eingeschränkt werden können. Sensible Daten, wie z. B. Honorarbescheide können ausgeschlossen werden. Auf der anderen Seite können beispielsweise Berechtigungen für die Terminservicestelle vergeben werden. Das System wird kontinuierlich um weitere Berechtigungen erweitert. Eine Übersicht der derzeitigen Möglichkeiten sowie eine Anleitung finden Sie unten auf der KV Homepage unter: https//www.kvhh.net/de/praxis/praxis-it-telematik/zugang-zum-online-portal-der-kv-hamburg.html (Anleitung: Zugangsberechtigungen für Praxismitarbeiter vergeben)

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/6/c/1/7/6c171db4702d0bfa71ea5dee21164f5e3579de50/Nr-30-Stand-21-07-05.pdf